Klauseln

Marktübliche Vertrags- und Deckungsklauseln mit Zweck, Wirkung und Praxishinweisen.

208 Objekte

72-Stunden-Klausel Sach

Die 72-Stunden-Klausel Sach definiert für Sturm-, Erdbeben- oder ähnliche Naturgefahren ein Zeitfenster von 72 Stunden, innerhalb dessen mehrere Einzelschäden als ein einziges Schadenereignis für Zwecke von Selbstbehalt und Höchstentschädigung gelten.

Abhandenkommen von Schlüsseln

Besondere Vereinbarung nach AHB Ziff. 2.2, die den Verlust fremder Schlüssel, Codekarten oder Transponder wie einen Sachschaden behandelt und die Kosten für den Austausch von Schlössern und Schliessanlagen abdeckt.

Abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Berufsunfähigkeitsversicherer, den Versicherten im Leistungsfall auf eine andere, zumutbare Tätigkeit zu verweisen, auch wenn diese konkret nicht ausgeübt wird.

Abteilungsklausel (Departmental Clause)

Die Departmental Clause ordnet an, dass ein Betriebsunterbrechungsschaden je Abteilung eines Betriebs getrennt berechnet wird, wenn deren Handelsergebnisse unabhängig voneinander feststellbar sind.

Access-to-Records-/Inspection-Klausel

Die Access-to-Records-Klausel räumt dem Rückversicherer das Recht ein, Bücher, Akten und Schadenunterlagen des Zedenten einzusehen, um die Zession und Schadenregulierung zu überprüfen.

Aggregate-Extension-Klausel

Die Aggregate-Extension-Klausel erlaubt es, mehrere kleinere Einzelschäden aus demselben Naturereignis für die Zwecke einer Katastrophen-Exzedenten-Deckung zusammenzurechnen, statt sie einzeln unter der Priorität verfallen zu lassen.

Allocation Clause

Die Allocation-Klausel regelt, wie Verteidigungskosten und Vergleichs-/Urteilszahlungen aufzuteilen sind, wenn ein D&O-Anspruch sowohl gedeckte als auch ungedeckte Elemente, Parteien oder Anspruchsgrundlagen umfasst.

Angehörigenklausel

Die Angehörigenklausel schliesst in der Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmers aus, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind.

Annual-Aggregate-Deductible-Klausel

Die Annual-Aggregate-Deductible-Klausel legt einen jährlichen Gesamtselbstbehalt fest, den der Zedent aus der Summe aller unter den nicht-proportionalen Vertrag fallenden Schäden zunächst selbst tragen muss, bevor der Rückversicherer haftet.

Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung

Die Klausel verpflichtet den Versicherungsnehmer, eine nachträgliche wesentliche Erhöhung der versicherten Gefahr dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, und regelt die Folgen einer unterlassenen Anzeige bis hin zum Wegfall des Versicherungsschutzes.

Anzeigepflichtverletzung – Rechtsfolgenklausel

Die Rechtsfolgenklausel zur Anzeigepflichtverletzung regelt, welche Konsequenzen (Rücktritt, Kündigung, rückwirkende Vertragsanpassung oder Leistungsfreiheit) eintreten, wenn der Versicherungsnehmer vorvertragliche Gefahrumstände unrichtig oder unvollständig angezeigt hat.

Arbitration-Klausel (internationale Programme)

Die Arbitration-Klausel verpflichtet die Parteien, Streitigkeiten aus einer internationalen Police oder einem Rückversicherungsvertrag statt vor staatlichen Gerichten in einem privaten Schiedsverfahren mit festgelegtem Sitz und Verfahrensregeln beizulegen.

Arbitration-Klausel (Rückversicherung)

Die Arbitration-Klausel verpflichtet Zedent und Rückversicherer, Streitigkeiten aus dem Vertrag nicht vor staatlichen Gerichten, sondern in einem privaten Schiedsverfahren zu klären.

Arztanordnungsklausel

Die Arztanordnungsklausel verpflichtete Versicherte in der Berufsunfähigkeitsversicherung, ärztlichen Anordnungen nachzukommen, und ist in modernen Bedingungswerken kaum noch enthalten.

Asbest- und Kontaminationsausschluss

Der Asbest- und Kontaminationsausschluss nimmt Schäden, Kosten und Haftpflichtansprüche, die aus dem Vorhandensein, der Freisetzung oder der Beseitigung von Asbest entstehen, umfassend aus Sach- und Haftpflichtpolicen heraus.

Aufräum- und Abbruchkosten (Debris Removal)

Die Debris-Removal-Klausel deckt zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden die Kosten für das Beseitigen von Trümmern und Schutt, die durch ein versichertes Ereignis entstanden sind, meist als eigener Prozentsatz oder eigenes Limit über der Versicherungssumme.

Auslandsdeckung Haftpflicht

Marktübliche Erweiterung, die den AHB-Grundausschluss für im Ausland eintretende Schadenereignisse aufhebt und Haftpflichtansprüche aus vorübergehenden Auslandsaufenthalten in den Versicherungsschutz einbezieht.

Auslandsschadenausschluss USA/Kanada

Marktübliche Ausschlussklausel, die Haftpflichtansprüche vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten beziehungsweise nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht von einer sonst gewährten Auslandsdeckung ausnimmt.

Automatische Wiederauffüllung der Versicherungssumme

Die Klausel zur automatischen Wiederauffüllung stellt sicher, dass die Versicherungssumme nach einem Teilschaden nicht um die Entschädigung gemindert bleibt, sondern gegen eine zusätzliche Prämie ab dem Schadenzeitpunkt wieder auf den vollen Betrag angehoben wird.

Average Clause / Coinsurance (US-Markt)

Die US-amerikanische Coinsurance-Klausel verpflichtet den Versicherungsnehmer, das versicherte Objekt bis zu einem festgelegten Prozentsatz (häufig 80–100 %) seines tatsächlichen Werts zu versichern; wird dies unterschritten, kürzt der Versicherer die Entschädigung auch bei Teilschäden proportional.

Bearbeitungs- und Tätigkeitsschadenklausel

AHB-Ausschluss für Schäden an fremden Sachen, die durch eine betriebliche Bearbeitung, Reparatur oder sonstige Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen entstehen, mit branchenüblicher Rückkaufmöglichkeit.

Benzinklausel (Kfz-Ausschluss)

Marktübliche Abgrenzungsklausel, die die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs von der Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung ausschliesst und der Kfz-Haftpflicht zuweist.

Bergungskostenklausel

Die Bergungskostenklausel erweitert die Unfall- oder Reiseversicherung um die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall.

Beschleunigte Wiederherstellung (Expediting Expenses)

Die Expediting-Expenses-Klausel deckt zusätzliche Kosten, die aufgewendet werden, um die Reparatur oder den Wiederaufbau beschädigten Eigentums zu beschleunigen und dadurch den Schaden aus Betriebsunterbrechung zu begrenzen.

Both-to-Blame-Collision-Klausel

Die Both-to-Blame-Collision-Klausel verpflichtet den Warenversicherten, dem Schiffseigner einen Teil des von diesem an den Ladungseigner gezahlten Schadenersatzes zu erstatten, wenn beide Schiffe bei einer Kollision ein Mitverschulden trifft.

Cash-Call-Klausel

Die Cash-Call-Klausel berechtigt den Zedenten, bei einem grossen Einzelschaden eine sofortige Vorauszahlung des Rückversicherers zu verlangen, statt bis zur regulären periodischen Abrechnung zu warten.

Change-in-Law-Klausel

Die Change-in-Law-Klausel regelt, wie sich Vertragsleistungen und Vertragsfortführung verändern, wenn nach Vertragsabschluss neue Gesetze oder Regulierungen das versicherte Risiko oder die Vertragsgrundlagen wesentlich verändern.

Choice-of-Law-Klausel

Die Choice-of-Law-Klausel bestimmt das materielle Recht, nach dem eine internationale Police ausgelegt und Deckungsfragen beurteilt werden, unabhängig vom Sitz des Versicherungsnehmers oder Schadenort.

Claims Control Clause

Die Claims Control Clause räumt dem (Rück-)Versicherer oder Programmführer das Recht ein, Untersuchung, Abwehr und Regulierung eines Schadens ganz oder teilweise selbst zu steuern, häufig als Bedingung für die eigene Leistungspflicht ausgestaltet.

Claims-Cooperation-Klausel

Die Claims-Cooperation-Klausel verpflichtet den Zedenten, den Rückversicherer über Schäden zu informieren und ihn in die Schadenbearbeitung einzubinden, teils bis hin zum Zustimmungsvorbehalt bei Vergleichen.

Claims-made- versus Loss-occurrence-Prinzip

Vertragliche Definition des Deckungsauslösers, die bestimmt, ob die Erhebung des Anspruchs (Claims-Made) oder das schadenverursachende Ereignis (Loss-Occurrence) für die zeitliche Zuordnung zum Versicherungsjahr massgebend ist.

Communicable-Disease-Ausschluss (LMA5391 ff.)

Der Communicable-Disease-Ausschluss nimmt Schäden und Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten aus der Sach- und Betriebsunterbrechungsdeckung heraus und wurde als Reaktion auf COVID-19 massgeblich weiterentwickelt.

Consent to Settle Clause

Die Consent-to-Settle-Klausel verpflichtet den Versicherer, vor einem Vergleichsabschluss die Zustimmung des Versicherten einzuholen, statt eigenmächtig über Klagen gegen ihn zu verfügen.

Contingent-BI-Klausel Cyber

Die Contingent-BI-Klausel (Cyber) erweitert die Cyber-Betriebsunter­brechungs­deckung auf Ertragsausfälle, die durch einen Cybervorfall bei einem Drittdienstleister (z.B. Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister) verursacht werden.

Continuity-/Stichtagsklausel (D&O)

Die Continuity Date Clause legt fest, ab welchem Stichtag ein Versicherungsnehmer ununterbrochenen D&O-Deckungsschutz nachweisen kann, und dient als Anknüpfungspunkt für die Prior-Knowledge-Ausschlussprüfung bei Versichererwechsel oder Erneuerung.

Cross-Liability-Klausel

Klausel in Mehrparteien-Policen, die die Deckung so gestaltet, dass sie gegenüber jedem Versicherten separat gilt und dadurch Ansprüche eines Mitversicherten gegen einen anderen Mitversicherten derselben Police gedeckt sind.

Currency-Klausel (Rückversicherung)

Die Currency-Klausel (Rückversicherung) legt fest, in welcher Währung Prämien und Schäden abgerechnet werden und wie Beträge in Fremdwährung umgerechnet werden, wenn ein Vertrag mehrere Währungen umfasst.

Cut-Through-Klausel

Die Cut-Through-Klausel räumt dem Versicherungsnehmer oder Geschädigten einen direkten Zahlungsanspruch gegen den Rückversicherer ein, falls der Erstversicherer – typischerweise ein Fronter – ausfällt.

Cyber War Exclusion (LMA5567)

LMA5567 schliesst in Cyber-Policen Schäden durch einen Cyberangriff aus, der im Rahmen eines Krieges oder eines von einem Staat zurechenbaren feindseligen Akts erfolgt, verlangt hierfür aber einen nachweisbaren Zurechnungsprozess.

Cyber-Ausschluss Sach (LMA5400/CL380)

Der Cyber-Ausschluss Sach nimmt Schäden durch Cyber-Vorfälle aus klassischen Sachversicherungen heraus, um "stille" (nicht bepreiste) Cyber-Exponierung zu beseitigen und Cyber-Risiken in eigenständige Cyber-Policen zu verlagern.

Cyber-Systemrisiko-Ausschluss (Infrastruktur)

Der Cyber-Systemrisiko-Ausschluss (Infrastructure Exclusion) nimmt Kumulschäden aus dem grossflächigen Ausfall kritischer, von Dritten betriebener digitaler Infrastruktur (z.B. Cloud-Anbieter, Internet-Backbone, Stromnetz) von der Cyber-Deckung aus, unabhängig von einem Kriegs- oder Staatsbezug.

Defects Exclusion (LEG 1/2/3, DE 1–5)

Die Defects-Exclusion-Klauseln (London Engineering Group LEG 1–3 bzw. Defective Condition DE 1–5) grenzen ab, in welchem Umfang Schäden infolge fehlerhafter Planung, Konstruktion, Werkstoffe oder Ausführung von der Bau- und Montageversicherung ausgeschlossen bleiben.

Differenzdeckung (DIC/DIL)

Die DIC/DIL-Klausel erweitert im Rahmen eines Controlled Master Program eine bestehende lokale Police um die weitergehenden Bedingungen (DIC) oder höheren Limiten (DIL) der Masterpolice, sofern die lokale Police einen Schaden nicht oder nicht vollständig deckt.

Disappearance Clause (Verschollenheitsklausel)

Die Disappearance Clause ist eine Klausel in Unfall- und Reiseversicherungen, nach der eine versicherte Person, die nach einem Unfallereignis – etwa dem Untergang, Absturz oder Verschwinden eines Verkehrsmittels – verschwindet und innerhalb einer Frist (marktüblich zwölf Monate) nicht aufgefunden wird, als unfallbedingt verstorben gilt, sodass die Todesfallleistung fällig wird; taucht die Person später lebend auf, ist die Leistung zurückzuerstatten.

Doppelversicherungsklausel

Die Klausel regelt Anzeige-, Ausgleichs- und Haftungsfragen, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist und die Versicherungssummen den Versicherungswert übersteigen.

Duty to Defend versus Duty to Indemnify

Die Klausel legt fest, ob der Versicherer die Rechtsverteidigung selbst führt und deren Kosten trägt («Duty to Defend») oder dem Versicherten nur die entstandenen Verteidigungskosten erstattet («Duty to Indemnify»/«Duty to Pay»).

Einbruchdiebstahl-Erschwerungsklausel

Die Klausel begrenzt den Diebstahlschutz auf Fälle, in denen der Täter gewaltsam und mit erkennbaren Spuren in das versicherte Gebäude eingedrungen ist ("forcible and violent entry"), und schliesst einfachen Diebstahl ohne Einbruchsspuren regelmässig aus.

Einfache Wiederherstellungsklausel

Die einfache Wiederherstellungsklausel zahlt die volle Neuwertentschädigung bereits bei glaubhaft gemachter Wiederherstellungsabsicht des Versicherungsnehmers aus, ohne eine bereits gesicherte Wiederherstellung zu verlangen.

Elementarschadenklausel

Die Elementarschadenklausel erweitert die Feuer- und Wohngebäude- versicherung um Naturgefahren wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch und ist in der Schweiz obligatorisch mit der privaten Feuerversicherung gekoppelt.

Erfüllungsgehilfenklausel

Klausel, die klarstellt, dass die Betriebshaftpflicht auch die gesetzliche Haftung des Versicherungsnehmers für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie Subunternehmern und freien Mitarbeitern erfasst.

Errors-and-Omissions-Klausel (Programmebene)

Die Errors-and-Omissions-Klausel bewahrt den Versicherungsschutz eines internationalen Programms trotz unabsichtlicher Verwaltungsfehler wie verspäteter Meldung oder fehlerhafter Erfassung einer Landesgesellschaft, sofern der Fehler nach Entdeckung unverzüglich berichtigt wird.

Errors-and-Omissions-Klausel (Rückversicherung)

Die Errors-and-Omissions-Klausel (Rückversicherung) stellt sicher, dass unbeabsichtigte Fehler oder Unterlassungen bei der Zession, Meldung oder Verwaltung eines Risikos den Deckungsschutz nicht automatisch entfallen lassen, solange sie unverzüglich richtiggestellt werden.

Ersatzhandel/Ausweichbetrieb (Alternative Trading)

Die Alternative-Trading-Klausel bestimmt, dass Umsätze, die der Versicherungsnehmer während der Haftzeit an anderer Stelle erzielt, bei der Berechnung des Betriebsunterbrechungsschadens als tatsächlicher Umsatz angerechnet werden.

Erweiterte Produkthaftpflicht

Zusatzbedingung zur Produkthaftpflichtversicherung, die den AHB-Ausschluss für Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen teilweise zurücknimmt und bestimmte Weiterverarbeitungs- und Mangelfolgeschäden wieder einschliesst.

Ex-Gratia-Payments-Klausel

Die Ex-Gratia-Payments-Klausel regelt, ob und in welchem Umfang freiwillige Kulanzzahlungen des Zedenten ohne rechtliche Leistungspflicht auch vom Rückversicherer mitgetragen werden.

Exposure Clause (Exposure-Klausel, Witterungseinflüsse)

Die Exposure Clause stellt in Unfall- und Reiseversicherungen klar, dass Gesundheitsschäden oder der Tod, die eine versicherte Person infolge eines Unfalls durch unvermeidbare Aussetzung gegenüber Naturgewalten erleidet – etwa Erfrieren, Hitzschlag, Verdursten oder Ertrinken nach Absturz, Schiffbruch oder Verirren –, als Unfallfolge gelten und die Tabellenleistungen auslösen.

Extended Expiration / Run-off-Klausel

Die Extended-Expiration- oder Run-off-Klausel stellt sicher, dass Schäden aus während der Vertragslaufzeit eintretenden Ereignissen auch nach Vertragsende noch unter dem Vertrag abgewickelt werden können.

Extended Reporting Period (D&O/E&O)

Die Extended Reporting Period (Nachmeldefrist) erlaubt bei einer Claims-made-Police, Ansprüche für Pflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsende auch nach Ablauf oder Kündigung der Police noch zu melden, ohne den Versicherungsschutz zeitlich neu zu begründen.

Fahrerkreisklausel (Named Driver Clause)

Die Fahrerkreisklausel legt fest, welche Personen ein Fahrzeug im Rahmen der Kfz-Versicherung regelmässig führen dürfen, und ist Grundlage für die Prämienberechnung nach dem statistischen Unfallrisiko dieses Personenkreises.

Financial Interest Cover (FINC)

Die FINC-Klausel entschädigt die Muttergesellschaft eines internationalen Programms für die Wertminderung ihrer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, wenn diese in einem Land mit Non-Admitted-Verbot einen sonst gedeckten Schaden erleidet.

Follow-the-Fortunes-Klausel

Die Follow-the-Fortunes-Klausel bindet den Rückversicherer an die Schicksale des Zedenten: Er muss dessen gutgläubige, sachgerechte Regulierungsentscheide mittragen, ohne sie neu aufzurollen.

Follow-the-Settlements-Klausel

Die Follow-the-Settlements-Klausel verpflichtet den Rückversicherer vertraglich, die Schadenregulierung des Zedenten zu akzeptieren, sofern sie innerhalb der Bedingungen des Originalvertrags und in gutem Glauben erfolgt, ohne Haftung und Schadenhöhe neu zu prüfen.

Fraud Exclusion – Final Adjudication Clause

Der Betrugsausschluss mit Final-Adjudication-Vorbehalt schliesst betrügerisches oder vorsätzliches Fehlverhalten von der D&O-Deckung aus, greift aber erst, wenn dieses Verhalten durch eine rechtskräftige, nicht mehr anfechtbare gerichtliche Entscheidung endgültig festgestellt ist.

Fronting-Klausel

Die Fronting-Klausel regelt, dass ein lokal admittierter Versicherer im Auftrag eines internationalen Programmführers eine Police ausstellt und das Risiko im Wesentlichen über eine Rückversicherung an diesen zurückgibt.

GAP-/Leasing-Differenzkaskoklausel

Die GAP-Klausel (Differenzkasko) schliesst bei Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs die Lücke zwischen dem von der Kaskoversicherung erstatteten Wiederbeschaffungswert und der noch offenen Restforderung aus dem Leasing- oder Kreditvertrag.

General-Average-Klausel

Die General-Average-Klausel bestätigt die Deckung des Anteils des Ladungseigentümers an einer grossen Haverei, also an freiwillig zur Rettung von Schiff und Ladung geopferten oder aufgewendeten Werten, meist nach den York-Antwerp-Regeln.

Gerichtsstand und Rechtswahl (DACH)

Die Klausel legt fest, welches Gericht für Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist und welches materielle Recht anzuwenden ist, wobei zwingende Verbraucherschutzvorschriften der vertraglichen Wahlfreiheit enge Grenzen setzen.

Gewässerschadenklausel

Zusatzdeckung für den nach AHB und Umwelthaftpflicht-Basisdeckung ausgeschlossenen Betrieb wassergefährdender Anlagen, die die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Gewässerschäden abdeckt.

Gleitender Neuwert (VGB)

Der Gleitende Neuwert ist ein Bewertungsmodell der deutschen Wohngebäudeversicherung, das die Versicherungssumme über den fiktiven "Wert 1914" und einen jährlichen Anpassungsfaktor automatisch an die Baupreisentwicklung koppelt.

Good-Local-Standard-Klausel

Die Good-Local-Standard-Klausel legt fest, dass eine lokale Police innerhalb eines internationalen Programms mindestens jene Bedingungen, jenen Deckungsumfang und jene Prämienhöhe bietet, die ein im betreffenden Land zugelassener Versicherer einem vergleichbaren lokalen Kunden üblicherweise anbieten würde.

Haftzeit (Indemnity Period)

Die Haftzeit-Klausel (Indemnity Period) definiert den maximalen Zeitraum, für den eine Betriebsunterbrechungsversicherung den Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden ersetzt.

Hammer Clause

Die Hammer Clause begrenzt die Leistungspflicht des Versicherers auf den vom Versicherer empfohlenen Vergleichsbetrag zuzüglich bis dahin angefallener Verteidigungskosten, wenn der Versicherte einen vom Versicherer für angemessen gehaltenen Vergleich ablehnt.

Honorare Dritter (Professional Fees)

Die Professional-Fees-Klausel deckt die notwendigen Honorare von Architekten, Ingenieuren und weiteren Fachleuten, die für die Planung und Überwachung der Wiederherstellung nach einem versicherten Sachschaden anfallen.

Indexklausel (Wertanpassung)

Die Indexklausel passt Versicherungssumme und Prämie automatisch an einen vereinbarten Index (z. B. Baukosten- oder Verbraucherpreisindex) an, damit der Versicherungsschutz mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt hält.

Innere Unruhen (SRCC)

Die SRCC-Klausel deckt Sachschäden, die unmittelbar durch Streikende, ausgesperrte Arbeitnehmer, Ausschreitungen oder innere Unruhen verursacht werden, und wird zunehmend aus All-Risks-Sachpolicen ausgegliedert und separat oder als Rückeinschluss angeboten.

Innocent-Non-Disclosure-Klausel

Die Innocent-Non-Disclosure-Klausel schützt einen gutgläubigen Mitversicherten davor, dass ihm die vorsätzliche oder fahrlässige Anzeigepflichtverletzung eines anderen Versicherten zugerechnet wird, sofern er von den nicht offengelegten Umständen selbst keine Kenntnis hatte.

Insolvency-Klausel

Die Insolvency-Klausel verpflichtet den Rückversicherer, seinen Anteil an einem Schaden weiterhin an die Konkursmasse des Zedenten zu zahlen, auch wenn dieser insolvent wird und Forderungen der Versicherten nicht mehr vollständig begleicht.

Institute Cargo Clauses (A/B/C)

Die Institute Cargo Clauses sind die im London Market üblichen Standardbedingungen für die Transportversicherung von Waren, mit abgestufter Deckung von umfassend (A) über benannte Gefahren (B) bis zu Grunddeckung (C).

Institute War and Strikes Clauses

Die Institute War and Strikes Clauses schliessen Kriegs-, Streik-, Unruhen- und ähnliche politische Gefahren von der Standard-Cargo-Deckung aus und stellen sie als separat einschliessbare Zusatzdeckung mit eigenen Kündigungsmechanismen bereit.

Insured vs Insured Exclusion

Der Insured-vs-Insured-Ausschluss schliesst in D&O-Policen Ansprüche aus, die von einer versicherten Person oder dem versicherten Unternehmen selbst gegen eine andere versicherte Person erhoben werden.

Interdependenzklausel

Die Interdependenzklausel erweitert die Betriebsunterbrechungsversicherung auf Ertragsausfälle an einem versicherten Standort, die durch einen versicherten Sachschaden an einem anderen, verbundenen Standort desselben Versicherungsnehmers oder Konzerns verursacht werden.

Interlocking-Klausel

Die Interlocking-Klausel bestimmt bei einem einzelnen Ereignis, das sich über den Wechsel zweier aufeinanderfolgender Vertragsjahre erstreckt, dass nur eine Priorität und ein Limit für das gesamte Ereignis gelten, statt beide Jahre separat zu belasten.

Intermediary-Klausel

Die Intermediary-Klausel bestimmt den Makler vertraglich zum Zahlungsagenten zwischen Zedent und Rückversicherer, sodass Zahlungen an den Makler als Zahlung an die jeweils andere Partei gelten.

Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung)

AHB-Klausel, die die gesamten Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf ein Vielfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

Jurisdiction Clause (internationale Programme)

Die Jurisdiction Clause bestimmt, vor welchen staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten Streitigkeiten aus einer internationalen Police ausgetragen werden, unabhängig vom anwendbaren materiellen Recht.

Kasko-Ausschlussklausel

Die Kasko-Ausschlussklausel nimmt bestimmte Ursachen und Umstände – insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Motorsport sowie Krieg, innere Unruhen und Kernenergie – generell vom Versicherungsschutz der Teil- und Vollkaskoversicherung aus.

Klausel für vorübergehende Entfernung (Temporary Removal)

Die Temporary-Removal-Klausel erweitert den Versicherungsschutz auf versicherte Gegenstände, die vorübergehend vom versicherten Standort entfernt werden, etwa zu Reparatur-, Reinigungs- oder Ausstellungszwecken, meist begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum und Deckungsprozentsatz.

Kriegs- und Terrorklausel (Geschäftsreiseversicherung)

Die Kriegs- und Terrorklausel der Geschäftsreiseversicherung schliesst Schäden aus Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen und Terrorismus grundsätzlich aus, gewährt aber marktüblich einen passiven Rückeinschluss für Reisende, die unbeteiligt in ein solches Ereignis geraten – befristet, ohne Deckung für bekannte Krisengebiete und ohne Kapitalleistungen, sofern keine Zusatzdeckung vereinbart ist.

Kriegsklausel in der Lebensversicherung

Die Kriegsklausel schliesst oder beschränkt die Leistung einer Lebensversicherung, wenn der Tod der versicherten Person unmittelbar durch Kriegsereignisse verursacht wird.

Kündigung im Schadenfall

Die Klausel räumt sowohl dem Versicherer als auch dem Versicherungsnehmer ein befristetes ausserordentliches Kündigungsrecht ein, das nach Eintritt und Regulierung eines Versicherungsfalles ausgeübt werden kann.

Kündigungsklausel (internationale Programme)

Die Kündigungsklausel regelt Fristen, Form und Gründe, unter denen Versicherer oder Versicherungsnehmer eine internationale Police vorzeitig beenden können, meist mit gestaffelten Fristen für ordentliche und ausserordentliche Kündigung.

Kürzungsverzicht grobe Fahrlässigkeit (Kasko)

Die Klausel verzichtet in der Kaskoversicherung vertraglich auf das gesetzliche Recht des Versicherers, seine Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Fahrzeugschadens zu kürzen, ausser bei Trunkenheit oder anderen ausdrücklich ausgeschlossenen Verstössen.

Lagerbestandsklausel (Accumulated Stocks)

Die Accumulated-Stocks-Klausel stellt sicher, dass ein Versicherungsnehmer im Schadenfall für den Verbrauch vorhandener Fertigwarenbestände eine angemessene Entschädigung erhält, wenn dieser Verbrauch einen Umsatzausfall nur zeitlich verschiebt statt vermeidet.

Lohn- und Gehaltsklausel (Payroll)

Die Payroll-Klausel regelt, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum Lohn- und Gehaltskosten nach einem versicherten Sachschaden im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung als fortlaufende Kosten ersetzt werden.

Loss-Corridor-Klausel

Die Loss-Corridor-Klausel legt eine Schadenquotenbandbreite fest, innerhalb derer der Zedent Schäden vollständig selbst trägt, während der Rückversicherer nur unterhalb und oberhalb des Korridors haftet.

Loss-Occurrence-Definitionsklausel

Die Loss-Occurrence-Definitionsklausel legt fest, welche Einzelschäden für die Zwecke von Priorität und Haftungslimit eines Exzedentenvertrags als ein einziges Schadenereignis gelten.

Loss-Payee-/Mortgagee-Klausel

Die Loss-Payee-/Mortgagee-Klausel sichert das Interesse eines Grundpfandgläubigers oder sonstigen Zahlungsempfängers an der Versicherungsleistung, indem sie dessen Anspruch teilweise von Handlungen oder Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers unabhängig macht.

Loss-Ratio-Cap-Klausel

Die Loss-Ratio-Cap-Klausel begrenzt die Haftung des Rückversicherers unter einem proportionalen Vertrag auf eine maximale Schadenquote, oberhalb derer der Zedent den weiteren Schaden selbst trägt.

Maintenance-Visits-Klausel

Die Maintenance-Visits-Klausel deckt in der Bau- und Montageversicherung Schäden, die der Unternehmer während eines Besuchs auf der Baustelle zur Erfüllung vertraglicher Wartungspflichten in der Wartungsfrist selbst am Objekt verursacht, ohne die weitergehende Deckung latenter Baumängel der Extended-Maintenance-Klausel.

Maklerklausel

Die Maklerklausel bestimmt den vom Versicherungsnehmer beauftragten Versicherungsmakler zum Empfänger von Erklärungen und Informationen des Versicherers und regelt, wessen Kenntnis sich der Versicherungsnehmer im Vermittlungsverhältnis zurechnen lassen muss.

Mallorca-Police

Die Mallorca-Police hebt die Deckungssumme der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung für Unfälle mit im europäischen Ausland gemieteten Fahrzeugen auf das in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau an, soweit die dortige Haftpflichtversicherung des Mietwagens niedrigere Summen vorsieht.

Margenklausel (Wertzuschlagsklausel)

Die Margenklausel gewährt einen prozentualen Zuschlag auf die gemeldeten Versicherungswerte und schützt so vor den Folgen unbeabsichtigter Unterversicherung durch Wertschwankungen.

Marken- und Etikettenklausel (Brands and Labels)

Die Marken- und Etikettenklausel erlaubt es dem Versicherungsnehmer, Marken, Etiketten oder sonstige Kennzeichnungen von beschädigter Ware vor dem Verkauf als Restwert zu entfernen, um Reputationsschäden durch den Verkauf gekennzeichneter Ware unter dem Markennamen zu vermeiden.

Masterpolice-/Umbrella-Klausel

Die Masterpolice-Klausel definiert die im Sitzland der Muttergesellschaft ausgestellte, zentrale Police eines internationalen Programms, die lokale Policen mittels DIC/DIL- und FINC-Mechanismen ergänzt, ohne sie zu ersetzen.

Mehrfachversicherungs-/Beitragsklausel (Other Insurance)

Die Other-Insurance-/Contribution-Klausel regelt, wie sich mehrere für dasselbe Risiko bestehende Versicherungsverträge im Schadenfall zueinander verhalten, insbesondere ob und in welchem Verhältnis sich die beteiligten Versicherer die Entschädigung teilen.

Mietsachschäden-Einschluss

Zusatzvereinbarung, die den AHB-Ausschluss für Schäden an gemieteten, geleasten oder geliehenen Sachen aufhebt und dem Mieter Deckung für Schäden an der gemieteten Sache gewährt.

Munich-Re-CAR/EAR-Klausel 004 (Extended Maintenance)

Die Munich-Re-Klausel 004 erweitert die Wartungsfristdeckung einer Bau- oder Montagepolice um Schäden, die der Unternehmer während der Bauphase verursacht hat, sich aber erst während der Wartungsfrist zeigen, über die einfache Wartungsbesuchsdeckung hinaus.

Munich-Re-CAR/EAR-Klausel 006 (Overtime/Express Freight)

Die Munich-Re-Klausel 006 erweitert eine Bau- oder Montagepolice um die versicherten Mehrkosten für Überstunden, Nachtarbeit, Feiertagsarbeit und Eilfracht, die zur schnelleren Schadenbehebung anfallen, jedoch ohne Luftfracht.

Munich-Re-CAR/EAR-Klausel 013 (Offsite Storage)

Die Munich-Re-Klausel 013 erweitert eine Bau- oder Montagepolice um Sachschäden an versicherten Gütern, die vorübergehend ausserhalb der Baustelle in einem benannten Zwischenlager gelagert werden, meist mit eigenem Sublimit.

Nachhaftung und Nachmeldefrist

Klausel in Claims-made-Policen, die es erlaubt, nach Vertragsende noch für einen bestimmten Zeitraum Ansprüche zu melden, die auf während der Laufzeit begangenen Pflichtverletzungen beruhen.

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Named-Windstorm-Klausel

Die Named-Windstorm-Klausel sieht für Schäden durch einen offiziell benannten tropischen Sturm oder Hurrikan einen eigenständigen, meist prozentualen Selbstbehalt vor, der höher liegt als der allgemeine Sachversicherungs-Selbstbehalt.

Net-Retained-Lines-Klausel

Die Net-Retained-Lines-Klausel verpflichtet den Zedenten, einen bestimmten Anteil jedes zedierten Risikos für eigene Rechnung zu behalten, um seinen Interessengleichlauf mit dem Rückversicherer sicherzustellen.

Neupreisentschädigungsklausel

Die Neupreisentschädigungsklausel erstattet bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl eines Neufahrzeugs innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist nach Erstzulassung den vollen Neupreis anstelle des niedrigeren Wiederbeschaffungswerts.

Nichtungültigkeitsklausel (Non-Invalidation)

Die Non-Invalidation-Klausel erhält den Versicherungsschutz für andere Parteien wie Kreditgeber oder verbundene Unternehmen aufrecht, selbst wenn der Versicherungsschutz gegenüber dem Versicherungsnehmer wegen dessen eigener Pflichtverletzung entfällt.

Non-Admitted-Klausel

Die Non-Admitted-Klausel regelt in internationalen Versicherungsprogrammen, dass eine Masterpolice ein Risiko in einem bestimmten Land nur dann direkt deckt, wenn eine dortige Placierung ohne lokale Zulassung des Versicherers rechtlich zulässig ist, und verweist andernfalls auf eine lokal admittierte Police.

Notice-of-Loss-Klausel

Die Notice-of-Loss-Klausel verpflichtet den Versicherungsnehmer, dem Versicherer einen möglichen Schaden unverzüglich oder innerhalb einer festgelegten Frist anzuzeigen, damit dieser Untersuchung und Regulierung rechtzeitig steuern kann.

Obhutsklausel (Care, Custody and Control Exclusion)

Die Obhutsklausel schliesst in der Haftpflichtversicherung Schäden an fremden Sachen aus, die sich zum Zeitpunkt des Schadens in der Verwahrung, Obhut oder Kontrolle des Versicherungsnehmers befinden.

Obliegenheitsverletzung und Kausalitätsgegenbeweis

Die Klausel regelt, dass eine Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit entfällt, wenn die Verletzung nachweislich weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Leistungsumfang ursächlich war.

Offset-/Set-off-Klausel

Die Offset-Klausel erlaubt es Zedent und Rückversicherer, gegenseitige Forderungen aus mehreren Verträgen gegeneinander zu verrechnen, statt jede Zahlung einzeln abzuwickeln.

Original-Conditions-Klausel

Die Original-Conditions-Klausel verpflichtet den Rückversicherer, dieselben Bedingungen, Prämien und Deckungsumfänge wie in der zugrundeliegenden Originalpolice anzuwenden, sofern der Rückversicherungsvertrag nichts Abweichendes bestimmt.

Paar- und Satzklausel (Pair and Set)

Die Pair-and-Set-Klausel regelt, dass bei Beschädigung oder Verlust eines Teils eines Paares oder Satzes (z. B. Ohrringe, Möbelgarnitur) nicht ohne Weiteres der Wert des gesamten Satzes, sondern grundsätzlich nur der anteilige Wert des betroffenen Teils entschädigt wird.

Piraterieausschluss

Der Piraterieausschluss regelt, dass Schäden durch Piraterie in Transportpolicen entweder als Kriegsrisiko ausgeschlossen oder als benannte Gefahr eigenständig eingeschlossen werden, mit Auswirkungen auf Prämie und Sublimits in Risikogebieten.

Political-Risk-Klausel

Die Political-Risk-Klausel erweitert eine Sach- oder Kreditdeckung um Verluste durch Enteignung, Konfiszierung, Verstaatlichung, Zahlungsverbote oder Regierungswechsel in politisch instabilen Märkten.

Portfolio-Transfer-/Entry-Withdrawal-Klausel

Die Portfolio-Transfer-/Entry-Withdrawal-Klausel regelt, ob und wie bei Beginn oder Beendigung eines proportionalen Vertrags die noch nicht verdiente Prämie und die offenen Schadenreserven zwischen den Parteien übertragen werden.

Prämienanpassungsklausel

Die Klausel berechtigt den Versicherer, die Prämie während der Vertragslaufzeit einseitig an veränderte Kalkulationsgrundlagen (Schadenaufwand, Sterblichkeit, Schadenstatistik) anzupassen, meist gebunden an Schwellenwerte und Begründungspflichten.

Premium Payment Warranty (LSW3000/3001)

Die Premium Payment Warranty verpflichtet den Versicherungsnehmer oder Zedenten, die Prämie innerhalb einer festen Frist zu zahlen; bei Fristversäumnis kann der Vertrag automatisch enden oder durch den Versicherer gekündigt werden.

Premium-Reserve-Klausel

Die Premium-Reserve-Klausel erlaubt es dem Rückversicherer, einen Teil der Rückversicherungsprämie als Sicherheitsreserve einzubehalten, bis die endgültige Schadenerfahrung des Vertragsjahrs feststeht.

Prior Acts Clause

Die Prior-Acts-Klausel legt einen Rückwärtsdeckungsstichtag (Retroactive Date) fest, vor dem begangene Pflichtverletzungen von der Deckung ausgenommen sind, unabhängig davon, wann der daraus resultierende Anspruch erhoben wird.

Rabattschutzklausel

Die Rabattschutzklausel verhindert gegen Prämienzuschlag, dass ein belastender Schaden pro Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse führt.

Radioaktive Kontamination (CL356/CL370)

Der Ausschluss für radioaktive Kontamination nimmt Schäden durch ionisierende Strahlung, Kernbrennstoffe, Kernanlagen sowie chemische, biologische und elektromagnetische Waffen umfassend aus der Sachdeckung heraus.

Regressverzichtsklausel

Mit der Regressverzichtsklausel verzichtet der Versicherer darauf, nach einer Schadenzahlung Rückgriff auf bestimmte Dritte – etwa Konzerngesellschaften, Mieter oder Vertragspartner – zu nehmen.

Repräsentantenklausel

Die Repräsentantenklausel legt vertraglich fest, welche Personen im Unternehmen des Versicherungsnehmers als Repräsentanten gelten, deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten dem Versicherungsnehmer wie eigenes Verschulden zugerechnet wird.

Rettungs- und Bergungsklausel (Salvage)

Die Salvage-Klausel regelt Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer im Umgang mit beschädigtem, aber noch werthaltigem Eigentum nach einem Schaden, insbesondere hinsichtlich Bergung, Sicherung und Verwertung des Restwerts.

Rückfall- und Spätfolgenklausel

Die Klausel regelt, innerhalb welcher Frist nach einem Unfall Rückfälle oder Spätfolgen noch als Unfallfolge geltend gemacht und neu bemessen werden können.

Rückwärtsdeckung

Klausel in Claims-made-Policen, die das Rückwirkungsdatum vor den Vertragsbeginn zurückverlegt und dadurch auch vor Vertragsschluss began- gene, aber noch nicht bekannte Pflichtverletzungen mitversichert.

Sachverständigenverfahren

Die Klausel regelt ein aussergerichtliches Verfahren, in dem unabhängige Sachverständige Grund und Höhe eines Schadens verbindlich feststellen, wenn sich Versicherer und Versicherungsnehmer darüber nicht einigen können.

Sanktionsklausel

Die Sanktionsklausel stellt klar, dass der Versicherer keine Deckung gewährt und keine Zahlung leistet, soweit er sich damit Wirtschaftssanktionen oder Embargos aussetzen würde.

Schriftform-/Textformklausel

Die Klausel bestimmt, dass Erklärungen im Rahmen des Versicherungsvertrags – etwa Kündigungen, Anzeigen oder Vertragsänderungen – der Schriftform oder zumindest der Textform bedürfen, um wirksam zu sein.

Selbstbehaltsklausel Haftpflicht

AHB-Klausel, nach der sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung beteiligt, unabhängig von der Höhe des begründeten Anspruchs.

Senkungs- und Erdrutschklausel (Subsidence)

Die Subsidence-and-Landslip-Klausel erweitert die Sachversicherung um Schäden durch allmähliches Absenken, Anheben oder Abrutschen des Baugrunds, regelmässig unter Ausschluss von Schäden durch Bergbau, Erschütterung oder fehlerhafte Gründung.

Serienschadenklausel

AHB-Klausel, nach der mehrere ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle als ein einziger Versicherungsfall gelten, der im Zeitpunkt des ersten Ereignisses eingetreten ist.

Service-of-Suit-Klausel

Die Service-of-Suit-Klausel verpflichtet einen ausserhalb des Gerichtsstands ansässigen Versicherer, sich einer Klage des Versicherungsnehmers vor den zuständigen Gerichten zu unterwerfen und einen Zustellungsbevollmächtigten für Klageschriften zu benennen.

Severability Clause

Die Severability-Klausel behandelt jedes versicherte Organmitglied für Zwecke der Antragsangaben und der Ausschlüsse wie eigenständig versichert, sodass Fehlverhalten oder Wissen einer Person nicht automatisch den Versicherungsschutz aller anderen Organe gefährdet.

Several Liability (LMA3333)

Die Several-Liability-Klausel (LMA3333) stellt klar, dass jeder (Rück-)Versicherer eines Lloyd's- oder Company-Market-Vertrags nur für seinen eigenen gezeichneten Anteil haftet und nicht für den Ausfall anderer beteiligter Zeichner einzustehen hat.

Side A/B/C Coverage Clause

Die Side-A/B/C-Struktur gliedert eine D&O-Police in drei Deckungsteile: persönlicher Schutz der Organe ohne Freistellung (Side A), Rückerstattung von Freistellungszahlungen an das Unternehmen (Side B) und eigene Organisationsdeckung bei Klagen gegen das Unternehmen selbst (Side C).

Sliding-Scale-/Gewinnbeteiligungsklausel

Die Sliding-Scale-Klausel koppelt die Zessionskommission des Zedenten an den tatsächlichen Schadenverlauf des proportionalen Vertrags: Je besser die Schadenquote, desto höher die Kommission.

Social-Engineering-Klausel

Die Social-Engineering-Klausel erweitert Crime- oder Cyber-Deckungen um Vermögensschäden, die entstehen, wenn ein Mitarbeitender durch Täuschung (z.B. gefälschte E-Mails oder Anrufe) zu einer gutgläubigen, aber betrügerisch veranlassten Vermögensverfügung bewegt wird.

Special-Termination-Klausel

Die Special-Termination-Klausel räumt einer oder beiden Parteien das Recht ein, den Rückversicherungsvertrag bei bestimmten definierten Ereignissen – etwa Ratingverschlechterung, Kontrollwechsel oder Solvenzproblemen – vorzeitig zu beenden.

Stability-/Index-Klausel

Die Stability-Klausel passt Priorität und Haftungslimit eines nicht-proportionalen Vertrags an einen vereinbarten Index an, um die reale Deckungswirkung über die Vertragslaufzeit hinweg gegen Inflation zu stabilisieren.

Stichtags- und Deklarationsklausel

Die Stichtags- und Deklarationsklausel passt die Versicherungssumme für wertmässig stark schwankende Warenvorräte anhand regelmässiger, meist monatlicher Meldungen des tatsächlichen Bestandswerts an, um Unter- oder Überversicherung zu vermeiden.

Strafrechtsschutz-Einschluss

AHB-Klausel, nach der der Versicherer die Kosten eines vom ihm gewünschten oder genehmigten Strafverteidigers übernimmt, wenn ein Strafverfahren einen versicherten Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann.

Strenge Wiederherstellungsklausel

Die strenge Wiederherstellungsklausel macht die Auszahlung des über den Versicherungswert hinausgehenden Teils der Entschädigung (Neuwertspitze) davon abhängig, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der beschädigten Sache tatsächlich gesichert ist.

Stundenklausel (Hours Clause)

Die Stundenklausel definiert in Katastrophen-Rückversicherungsverträgen das Zeitfenster, innerhalb dessen Einzelschäden aus einem Naturereignis zu einem einzigen Schadenereignis zusammengefasst werden dürfen.

Subrogationsklausel (internationale Programme)

Die Subrogationsklausel regelt den Übergang der Regressansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte auf den Versicherer nach Schadenzahlung und stimmt dieses Recht über Master- und Lokalpolicen eines internationalen Programms hinweg ab.

Subunternehmerklausel

Vertragliche Bedingung, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welchem Umfang Schäden durch beauftragte Subunternehmer über die Betriebshaftpflicht des Hauptunternehmers mitversichert sind.

Sue-and-Labour-Klausel

Die Sue-and-Labour-Klausel verpflichtet den Versicherten, bei drohendem Schadenfall zumutbare Massnahmen zur Schadenabwendung oder -minderung zu ergreifen, und stellt die dafür angemessen aufgewendeten Kosten zusätzlich zur eigentlichen Deckungssumme unter Versicherungsschutz.

Suizidklausel

Die Suizidklausel schliesst die Todesfallleistung einer Lebensversicherung aus, wenn sich die versicherte Person innerhalb einer Frist nach Vertragsschluss vorsätzlich selbst tötet.

Summenausgleichsklausel

Die Summenausgleichsklausel gleicht innerhalb desselben Sachversicherungs- vertrags überschiessende Versicherungssummen einzelner Positionen mit unterversicherten Positionen aus, sodass keine anteilige Leistungskürzung wegen Unterversicherung erfolgt.

Sunset-Klausel

Die Sunset-Klausel setzt eine Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Schäden aus einem beendeten oder gekündigten Rückversicherungsvertrag nicht mehr gemeldet oder geltend gemacht werden können.

Territoriale Geltungsklausel

Die territoriale Geltungsklausel legt fest, in welchen Ländern oder Regionen ein internationales Programm oder eine Einzelpolice Versicherungsschutz gewährt, unabhängig davon, wo eine Klage erhoben werden darf.

Territoriale Geltungsklausel (Rückversicherung)

Die territoriale Geltungsklausel begrenzt den räumlichen Anwendungsbereich eines Rückversicherungsvertrags auf bestimmte Länder oder Regionen und regelt den Umgang mit grenzüberschreitenden Risiken.

Terrorausschluss Sach (NMA 2920/2921)

Der Terrorausschluss Sach schliesst Sachschäden und Folgekosten aus, die direkt oder indirekt durch Terrorismus verursacht werden, und verlagert die Beweislast für eine Deckungsausnahme auf den Versicherungsnehmer.

Testing-and-Commissioning-Klausel

Die Testing-and-Commissioning-Klausel legt fest, unter welchen Voraussetzungen – insbesondere mechanische Fertigstellung und ein stabiler Testlauf über eine Mindestdauer – Versicherungsschutz für Anlagenteile während oder nach Test- und Inbetriebnahmephasen besteht beziehungsweise in eine Betriebsversicherung übergeht.

Transit-/Duration-Klausel

Die Transit-/Duration-Klausel legt fest, ab wann und bis wann der Versicherungsschutz für Maschinen, Anlagenteile oder Bauleistungen während Transport, Zwischenlagerung und Montage greift, und regelt die Schnittstelle zwischen Transport- und Bau-/Montageversicherung.

Two-Risk Warranty

Die Two-Risk Warranty verlangt, dass ein unter einem Per-Risk-Exzedentenvertrag gemeldeter Schaden mindestens zwei unabhängige Risiken oder Policen betrifft, damit die Deckung greift.

Überspannungs- und Sengschadenklausel

Die Überspannungs- und Sengschadenklausel schliesst Schäden durch Blitzüberspannung oder Sengwirkung ohne eigentlichen Brand ausdrücklich in die Feuer- beziehungsweise Elektronikversicherung ein, da diese sonst nach dem engen Brandbegriff nicht versichert wären.

Übertrittsrecht in die Einzelversicherung

Scheidet eine versicherte Person aus einer Gruppenversicherung aus, kann sie den Versicherungsschutz ohne Wartezeit und Risikoprüfung als gleichartige Einzelversicherung fortsetzen.

Ultimate-Net-Loss-Klausel

Die Ultimate-Net-Loss-Klausel definiert, welche Beträge – Hauptschaden, Schadenkosten und Rückflüsse aus anderen Deckungen – bei der Berechnung des unter einem Rückversicherungsvertrag anrechenbaren Nettoschadens berücksichtigt werden.

Umbau- und Reparaturklausel (Alterations and Repairs)

Die Alterations-and-Repairs-Klausel stellt klar, dass laufende Umbau-, Instandsetzungs- oder Erweiterungsarbeiten am versicherten Gebäude den Versicherungsschutz nicht automatisch beeinträchtigen, solange bestimmte Grenzen (z. B. Bausumme, Bauweise) eingehalten werden.

Umwelthaftpflicht-Basisdeckung (UHV-Modell)

Modellbedingung, die den AHB-Ausschluss für Schäden durch Umwelteinwirkung punktuell zurücknimmt und plötzliche, unfallbedingte Umweltschäden im Rahmen einer eigenständigen Basisdeckung wieder einschliesst.

Unterversicherung – Proportionalregel

Liegt die vereinbarte Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert zum Schadenzeitpunkt, ersetzt der Versicherer den Schaden nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert.

Unterversicherungsverzicht

Der Versicherer verzichtet vertraglich darauf, sich bei einer festgestellten Unterversicherung auf die Proportionalregel zu berufen, und leistet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme voll, sofern die Wertermittlung nach den vereinbarten Regeln erfolgt ist.

Verjährungsklausel

Die Klausel legt fest, innerhalb welcher Frist Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren, und stellt klar, ob und inwieweit diese Frist vertraglich verkürzt werden darf.

Vermögensschadenklausel

Zusatzvereinbarung in der Betriebshaftpflicht, die reine Vermögensschäden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden gemäss AHB Ziff. 2.1 in den Versicherungsschutz einschliesst.

Versorgungsunterbrechung (Public Utilities)

Die Public-Utilities-Klausel erweitert die Betriebsunterbrechungsversicherung auf Ertragsausfälle infolge eines versicherten Sachschadens bei einem Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsversorger, ohne dass am eigenen Standort ein Schaden eintreten muss.

Vertragserfüllungsausschluss

AHB-Ausschluss für Ansprüche auf Vertragserfüllung, Nacherfüllung oder vergleichbare Erfüllungssurrogate, da die Haftpflichtversicherung nur gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter, nicht aber Erfüllungsinteressen deckt.

Vertragspreisklausel (Contract Price)

Die Contract-Price-Klausel legt fest, dass beschädigte oder zerstörte Ware, für die bereits ein Verkaufsvertrag besteht, auf Basis des vereinbarten Vertragspreises anstelle des Marktwerts oder der Herstellungskosten entschädigt wird.

Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit

Die Klausel verzichtet vertraglich auf das gesetzliche Recht des Versicherers, seine Leistung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles zu kürzen oder zu verweigern, und stellt den Versicherungsnehmer wirtschaftlich wie bei leichter Fahrlässigkeit.

Vorläufige Deckung

Die Klausel gewährt ab einem vereinbarten Zeitpunkt sofortigen, aber zeitlich und inhaltlich begrenzten Versicherungsschutz, bevor der endgültige Versicherungsvertrag abgeschlossen oder die Police ausgestellt ist.

Vorsorgeversicherung (automatischer Deckungseinschluss)

Die Klausel bezieht neu hinzukommende Risiken, Betriebsstätten oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers automatisch und ohne gesonderte Anzeige für einen begrenzten Zeitraum in den bestehenden Versicherungsschutz ein.

Vorsorgeversicherung in der AHB

AHB-Klausel, nach der neu entstehende Risiken des Versicherungsnehmers ab ihrer Entstehung automatisch und vorläufig mitversichert sind, bis sie dem Versicherer angezeigt und einvernehmlich in den Vertrag aufgenommen wurden.

Warranty of Retention

Die Warranty of Retention garantiert, dass der Zedent den vereinbarten Selbstbehalt während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und ungeschmälert für eigene Rechnung trägt.

Wartezeit Cyber-Betriebsunterbrechung

Die Wartezeit (Waiting Period) ist die zeitbasierte Karenz, die nach Beginn einer Betriebsunterbrechung durch ein Cyberereignis verstreichen muss, bevor die Cyber-BU-Deckung einsetzt.

Wartezeit und Karenzzeit

Wartezeit und Karenzzeit bezeichnen Zeitspannen nach Vertragsbeginn beziehungsweise nach Eintritt des Versicherungsfalls, innerhalb derer noch keine Leistung geschuldet wird.

Werkstattbindungsklausel (Approved Repairer Clause)

Die Werkstattbindungsklausel verpflichtet den Versicherungsnehmer, Kaskoschäden ausschliesslich in einer vom Versicherer benannten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen, und gewährt im Gegenzug einen Prämiennachlass auf die Kaskoprämie.

Wiederauffüllungsklausel (Reinstatement)

Die Wiederauffüllungsklausel regelt, ob und zu welchen Konditionen die durch einen Schaden verbrauchte Deckungssumme eines Vertrags für weitere Ereignisse wiederhergestellt wird.

Zeitwert-/Neuwertklausel

Die Klausel definiert, ob als Versicherungswert und Bemessungsgrundlage der Entschädigung der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert abzüglich Alterswertminderung) oder der Neuwert (Wiederbeschaffungswert ohne Abzug) massgeblich ist.

Zinsteilungsklausel

Die Zinsteilungsklausel regelt in der Schadenexzedenten-Rückversicherung, wie Verzugs- oder Prozesszinsen aus einem Schadenfall zwischen Erstversicherer und Rückversicherer aufgeteilt werden.

Zugangsverweigerung (Denial of Access)

Die Denial-of-Access-Klausel erweitert die Betriebsunterbrechungsversicherung auf Ertragsausfälle, die entstehen, wenn der Zugang zum eigenen, unbeschädigten Betrieb durch einen versicherten Schaden in der Nachbarschaft verhindert oder erheblich erschwert wird.

Zulieferer- und Kundenklausel (CBI Extension)

Die Zulieferer- und Kundenklausel erweitert die Betriebsunterbrechungs- versicherung auf Ertragsausfälle infolge eines versicherten Sachschadens bei einem benannten oder unbenannten Lieferanten oder Abnehmer.

Zwischenprodukt-Ausfallklausel (ICOW/AICOW)

Die ICOW/AICOW-Klausel regelt, in welchem Umfang zusätzliche Kosten zur Vermeidung oder Verminderung eines Umsatzausfalls nach einem versicherten Sachschaden im Rahmen der Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt werden.