Paar- und Satzklausel (Pair and Set)
Die Pair-and-Set-Klausel regelt, dass bei Beschädigung oder Verlust eines Teils eines Paares oder Satzes (z. B. Ohrringe, Möbelgarnitur) nicht ohne Weiteres der Wert des gesamten Satzes, sondern grundsätzlich nur der anteilige Wert des betroffenen Teils entschädigt wird.
- Art der Klausel
- Begrenzung
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Bestimmte Gegenstände wie Ohrringpaare, Manschettenknöpfe, Möbelgarnituren oder Gemäldesammlungen erzielen als vollständiges Paar oder Set häufig einen deutlich höheren Gesamtwert als die Summe der Einzelteile. Geht ein Teil verloren oder wird beschädigt, verliert der verbleibende Rest oft überproportional an Wert oder Verwendbarkeit. Die Pair-and-Set-Klausel soll klarstellen, wie in solchen Fällen die Entschädigung zu bemessen ist, und verhindern, dass der Versicherungsnehmer für den Verlust eines einzelnen Teils automatisch den vollen Satzwert verlangen kann.
Wirkung und Grenzen
Nach der Klausel wird grundsätzlich nur der anteilige Wertverlust entschädigt, der auf das beschädigte oder verlorene Einzelteil entfällt – nicht der volle Wert des gesamten Satzes. Der Versicherungsnehmer ist zudem regelmässig nicht verpflichtet, die verbleibenden Teile dem Versicherer zu überlassen, um die volle Satzentschädigung zu erhalten (“no forced abandonment”). Manche Wordings sehen eine Ausnahme vor, wenn der verbleibende Teil praktisch wertlos oder unverkäuflich geworden ist; dann kann eine höhere, dem Wertverlust des Gesamtsatzes entsprechende Entschädigung greifen.
Verhandlung und Praxis
Für Sammler, Juweliere und Versicherungsnehmer mit hochwertigen Einrichtungsgegenständen ist die genaue Ausgestaltung der Klausel bedeutsam, insbesondere die Frage, wie der “anteilige Wertverlust” methodisch ermittelt wird (z. B. durch Gutachten). Bei Wertsachenversicherungen für Schmuck oder Kunstsammlungen empfiehlt sich eine Klarstellung, ob und unter welchen Voraussetzungen der volle Satzwert beansprucht werden kann.