Klausel

Premium Payment Warranty (LSW3000/3001)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Premium Payment Warranty verpflichtet den Versicherungsnehmer oder Zedenten, die Prämie innerhalb einer festen Frist zu zahlen; bei Fristversäumnis kann der Vertrag automatisch enden oder durch den Versicherer gekündigt werden.

Art der Klausel
Garantie/Zusicherung
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Marktübliche Wordings

  • LSW3000
  • LSW3001

Zweck

Im London Market wird die Prämie häufig nicht bei Vertragsbeginn, sondern über einen Broker mit zeitlichem Verzug inkassiert. Die Premium Payment Warranty (LSW3000 für Erst-, LSW3001 für Rückversicherungsverträge) sichert dem Versicherer eine verbindliche Zahlungsfrist, meist 30 bis 45 Tage ab Beginn, und macht die Einhaltung dieser Frist zur Wirksamkeitsvoraussetzung («warranty») des Vertrags statt zu einer blossen Nebenpflicht.

Wirkung und Grenzen

Wird die Prämie nicht fristgerecht gezahlt, erlischt der Vertrag nicht sofort, sondern der Versicherer erhält das Recht, ihn mit einer weiteren, in der Klausel festgelegten Kündigungsfrist (häufig 15 Tage) zu beenden; erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Nachfrist, gilt die Kündigung als zurückgenommen. Im Kündigungsfall bleibt die Prämie anteilig für die Zeit des tatsächlichen Risikoeinschlusses geschuldet, und ein vor Fristablauf eingetretener, sonst gedeckter Schaden bleibt regelmässig versichert.

Verhandlung und Praxis

Programmführer und Zedenten sollten interne Zahlungsprozesse so gestalten, dass Fristen selbst bei mehrstufigen Zahlungswegen über Broker eingehalten werden, da eine Warranty – anders als eine gewöhnliche vertragliche Nebenpflicht – strikt auszulegen ist. Bei Ratenzahlungen ist zu prüfen, ob jede Rate gesondert der Warranty unterliegt oder nur die erste Zahlung.