Klausel

Abteilungsklausel (Departmental Clause)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Departmental Clause ordnet an, dass ein Betriebsunterbrechungsschaden je Abteilung eines Betriebs getrennt berechnet wird, wenn deren Handelsergebnisse unabhängig voneinander feststellbar sind.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Wird ein Betrieb in mehreren, buchhalterisch getrennt feststellbaren Abteilungen geführt, kann eine rein betriebsweite Schadenberechnung dazu führen, dass ein Umsatzrückgang in der vom Schaden betroffenen Abteilung durch einen zufälligen Mehrumsatz in einer anderen, nicht betroffenen Abteilung rechnerisch ausgeglichen wird – der tatsächliche Schaden würde dadurch verschleiert. Die Departmental Clause ordnet an, dass die Schadenberechnung getrennt je betroffener Abteilung erfolgt, sodass Verbesserungen in unbeteiligten Abteilungen den Anspruch nicht mindern.

Wirkung und Grenzen

Die Klausel setzt voraus, dass die Abteilungen eigene, nachweisbare Handelsergebnisse (Umsatz, Rohgewinnrate) führen; ohne diesen Nachweis kann sie nicht angewendet werden. Für die Beurteilung einer Unterversicherung wird dennoch die Summe aller Abteilungen – auch der nicht betroffenen – dem Versicherungswert gegenübergestellt, sodass eine isolierte Prüfung der betroffenen Abteilung allein nicht ausreicht. Die Klausel regelt ausschliesslich die Schadenberechnung und wirkt sich nicht automatisch auf den vereinbarten Selbstbehalt aus, der in der Regel weiterhin auf Basis des Gesamtbetriebs bemessen wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Verhandlung und Praxis

Für diversifizierte Betriebe mit mehreren Produktlinien oder Standorten innerhalb eines Werks ist die Klausel vorteilhaft, da sie eine sachgerechtere Schadenbemessung ermöglicht und tendenziell zu niedrigeren effektiven Selbstbehalten je Abteilung führt. Bei Vertragsgestaltung sollte geklärt werden, ob auch der zeitliche Selbstbehalt abteilungsweise angewendet werden soll, da Standardformulierungen dies nicht automatisch vorsehen.