Klausel

Ex-Gratia-Payments-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Ex-Gratia-Payments-Klausel regelt, ob und in welchem Umfang freiwillige Kulanzzahlungen des Zedenten ohne rechtliche Leistungspflicht auch vom Rückversicherer mitgetragen werden.

Art der Klausel
Schadenregelung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Zedenten leisten aus Kundenpflege oder Reputationsgründen manchmal Zahlungen an Versicherte, obwohl keine rechtliche Leistungspflicht besteht (Ex-gratia). Da die Rückversicherung grundsätzlich nur die vertraglich geschuldete Leistung mitträgt, klärt die Klausel, ob und wie solche Kulanzzahlungen in die Rückversicherungsabrechnung einfliessen.

Wirkung und Grenzen

Marktüblich ist entweder ein vollständiger Ausschluss von Ex-gratia-Zahlungen aus der Rückversicherungsdeckung oder eine Zustimmungspflicht des Rückversicherers vor der Zahlung, damit dieser sich zur Mitübernahme entscheiden kann. Ohne die Klausel besteht Unsicherheit, ob Follow-the-Fortunes auch freiwillige Zahlungen erfasst – die herrschende Meinung verneint dies mangels rechtlicher Leistungspflicht.

Verhandlung und Praxis

Zedenten mit hohem Interesse an Kundenbindung verhandeln teils ein begrenztes Kontingent zustimmungsfreier Kulanzzahlungen mit dem Rückversicherer, um im Einzelfall schnell handeln zu können, ohne jedes Mal eine Freigabe einzuholen.