Ex-Gratia-Payments-Klausel
Die Ex-Gratia-Payments-Klausel regelt, ob und in welchem Umfang freiwillige Kulanzzahlungen des Zedenten ohne rechtliche Leistungspflicht auch vom Rückversicherer mitgetragen werden.
- Art der Klausel
- Schadenregelung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Zedenten leisten aus Kundenpflege oder Reputationsgründen manchmal Zahlungen an Versicherte, obwohl keine rechtliche Leistungspflicht besteht (Ex-gratia). Da die Rückversicherung grundsätzlich nur die vertraglich geschuldete Leistung mitträgt, klärt die Klausel, ob und wie solche Kulanzzahlungen in die Rückversicherungsabrechnung einfliessen.
Wirkung und Grenzen
Marktüblich ist entweder ein vollständiger Ausschluss von Ex-gratia-Zahlungen aus der Rückversicherungsdeckung oder eine Zustimmungspflicht des Rückversicherers vor der Zahlung, damit dieser sich zur Mitübernahme entscheiden kann. Ohne die Klausel besteht Unsicherheit, ob Follow-the-Fortunes auch freiwillige Zahlungen erfasst – die herrschende Meinung verneint dies mangels rechtlicher Leistungspflicht.
Verhandlung und Praxis
Zedenten mit hohem Interesse an Kundenbindung verhandeln teils ein begrenztes Kontingent zustimmungsfreier Kulanzzahlungen mit dem Rückversicherer, um im Einzelfall schnell handeln zu können, ohne jedes Mal eine Freigabe einzuholen.