Klausel

Senkungs- und Erdrutschklausel (Subsidence)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Subsidence-and-Landslip-Klausel erweitert die Sachversicherung um Schäden durch allmähliches Absenken, Anheben oder Abrutschen des Baugrunds, regelmässig unter Ausschluss von Schäden durch Bergbau, Erschütterung oder fehlerhafte Gründung.

Art der Klausel
Ausschluss
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Klassische Gebäudeversicherungen sind in erster Linie auf plötzliche Ereignisse wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser ausgerichtet und schliessen allmähliche Bodenbewegungen häufig aus. Insbesondere im britischen Markt, wo Senkungsschäden durch tonhaltige, austrocknungsempfindliche Böden ein bedeutendes und wiederkehrendes Schadenthema sind, erweitert die Subsidence-and-Landslip-Klausel den Versicherungsschutz gezielt um Senkung (Subsidence), Anhebung (Heave) und Erdrutsch (Landslip) des Baugrunds, auf dem das versicherte Gebäude errichtet ist.

Wirkung und Grenzen

Die Deckung greift typischerweise nur für Schäden, die auf natürliche Bodenbewegungen zurückzuführen sind, und schliesst regelmässig Ursachen wie Bergbau, Baumängel, fehlerhafte Gründung, Erschütterung durch Bauarbeiten oder normale Setzung eines Neubaus in den ersten Jahren aus. In Grossbritannien gilt zusätzlich das “ABI Domestic Subsidence Claims Agreement”, das bei einem Versichererwechsel festlegt, welcher Versicherer für die Bearbeitung eines Senkungsschadens zuständig ist. Wegen der oft schwierigen Kausalitätsfeststellung – Senkungsschäden entwickeln sich langsam und mehrere Ursachen können zusammenwirken – sind Streitigkeiten über die Deckungsvoraussetzungen relativ häufig, wie auch Verfahren vor dem Financial Ombudsman Service zeigen.

Verhandlung und Praxis

Bei der Verhandlung ist besonders auf den vereinbarten Selbstbehalt zu achten, der für Senkungsschäden regelmässig deutlich höher liegt als für andere Gefahren. Versicherungsnehmer mit erkennbar erhöhtem Senkungsrisiko (z. B. auf Ton- oder Lehmböden, in der Nähe grosser Bäume) sollten zudem klären, ob und zu welchen Konditionen nach einem Vorschaden weiterhin Deckung erhältlich ist.

Rechtsraumvergleich

Im deutschsprachigen Markt wird das Risiko der Bodensenkung typischerweise nicht separat, sondern im Rahmen der Elementarschadendeckung (vgl. clause-elementarschadenklausel) mitversichert, wobei “Erdsenkung” und “Erdrutsch” dort meist als eigene benannte Gefahren neben Überschwemmung und Erdbeben aufgeführt sind; eine dem britischen Subsidence-Markt vergleichbare eigenständige Deckungssparte mit spezifischem Schadenregulierungsabkommen existiert in Deutschland und der Schweiz nicht.