Annual-Aggregate-Deductible-Klausel
Die Annual-Aggregate-Deductible-Klausel legt einen jährlichen Gesamtselbstbehalt fest, den der Zedent aus der Summe aller unter den nicht-proportionalen Vertrag fallenden Schäden zunächst selbst tragen muss, bevor der Rückversicherer haftet.
- Art der Klausel
- Begrenzung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Während eine gewöhnliche Priorität je Einzelschaden oder je Ereignis gilt, summiert der Annual Aggregate Deductible sämtliche anrechenbaren Schäden eines Vertragsjahrs auf. Erst wenn diese Summe den vereinbarten Gesamtselbstbehalt überschreitet, beginnt die Haftung des Rückversicherers – dies schützt ihn vor einer hohen Frequenz mittelgrosser Schäden, die einzeln unterhalb einer normalen Priorität blieben.
Wirkung und Grenzen
Die Klausel verschiebt das Frequenzrisiko systematisch zum Zedenten und wird deshalb meist mit einer niedrigeren Einzelschadenpriorität kombiniert. Sie kommt vor allem bei Stop-Loss- und Aggregate-XL-Deckungen sowie im Zusammenspiel mit Wiederauffüllungsklauseln zur Anwendung, da beide Mechanismen die Gesamthaftung des Vertragsjahrs strukturieren.
Verhandlung und Praxis
Die Höhe des aggregierten Selbstbehalts wird auf Basis der historischen Schadenfrequenz und -grössenverteilung kalibriert; zu niedrig gesetzt, verliert die Deckung ihren nicht-proportionalen Charakter, zu hoch gesetzt, wird sie wirtschaftlich wertlos.