Good-Local-Standard-Klausel
Die Good-Local-Standard-Klausel legt fest, dass eine lokale Police innerhalb eines internationalen Programms mindestens jene Bedingungen, jenen Deckungsumfang und jene Prämienhöhe bietet, die ein im betreffenden Land zugelassener Versicherer einem vergleichbaren lokalen Kunden üblicherweise anbieten würde.
- Art der Klausel
- Obliegenheit/Bedingung
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Neutral
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
In einem internationalen Programm kann der Konzern die lokal ausgestellten Policen selten im Detail selbst gestalten, weil unterschiedliche Rechtsordnungen, Sprachanforderungen und Zulassungsverfahren gelten. Die Good-Local-Standard-Klausel dient als Qualitätsversprechen: Sie verpflichtet den Programmführer, in jedem Land eine Police zu beschaffen, die mindestens dem entspricht, was ortsansässige Versicherer vergleichbaren lokalen Kunden marktüblich anbieten würden – bezogen auf Bedingungen, Deckungsumfang und Prämienniveau.
Wirkung und Grenzen
Good Local Standard ist bewusst kein exakter Massstab, sondern eine Orientierungsgrösse; er lässt Spielraum, da «marktüblich» je nach Sparte und Land variiert und lokale Zulassungsvorschriften den Umfang ohnehin begrenzen können. Die Klausel garantiert insbesondere keine Übereinstimmung mit den – oft breiteren – Bedingungen der Masterpolice; dafür sind DIC/DIL-Mechanismen vorgesehen.
Verhandlung und Praxis
Programmführer sollten Good-Local-Standard-Anforderungen mit Fronting-Partnern und lokalen Netzwerken konkretisieren, etwa durch Referenzwordings oder Mindestlistenpunkte je Sparte, um Streit über die Angemessenheit einer konkreten Lokalpolice zu vermeiden. Bei sehr spezialisierten Risiken kann eine manuskriptierte, vom Programmführer entworfene Lokalpolice als Alternative sinnvoller sein als eine reine Good-Local-Standard-Police.