Extended Reporting Period (D&O/E&O)
Die Extended Reporting Period (Nachmeldefrist) erlaubt bei einer Claims-made-Police, Ansprüche für Pflichtverletzungen aus der Zeit vor Vertragsende auch nach Ablauf oder Kündigung der Police noch zu melden, ohne den Versicherungsschutz zeitlich neu zu begründen.
- Art der Klausel
- Einschluss/Erweiterung
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
D&O- und E&O-Policen werden fast ausnahmslos auf Claims-made-Basis gezeichnet: Deckung besteht nur, wenn der Anspruch während der Laufzeit gemeldet wird. Endet die Police – durch Fusion, Insolvenz, Kündigung oder blossen Trägerwechsel –, entsteht sonst eine Lücke für Pflichtverletzungen, die zwar während der Laufzeit begangen wurden, deren Anspruch aber erst danach erhoben wird. Die Extended Reporting Period schliesst diese Lücke, indem sie die Meldefrist, nicht aber den gedeckten Zeitraum der Pflichtverletzung selbst, verlängert.
Wirkung und Grenzen
Marktüblich wird zwischen einer automatisch und kostenlos gewährten «Basic ERP» (meist 30–60 Tage) und einer kostenpflichtigen «Supplemental ERP» (ein bis mehrere Jahre, teils unbegrenzt) unterschieden. Die Prämie für die Supplemental ERP liegt marktüblich zwischen rund 100% und 300% der letzten Jahresprämie, abhängig von Dauer und Risikoprofil. Wichtig: Die ERP deckt ausschliesslich Pflichtverletzungen, die vor Vertragsende begangen wurden – neue Handlungen nach Vertragsende sind nie erfasst, und ein ausgeschöpftes Aggregatlimit der Ursprungspolice steht auch der ERP nicht mehr zur Verfügung.
Verhandlung und Praxis
Der Kauf einer Supplemental ERP ist meist nur innerhalb eines engen Zeitfensters (häufig 30–90 Tage) nach Vertragsende möglich und sollte insbesondere bei M&A-Transaktionen, Geschäftsaufgabe oder Trägerwechsel aktiv geprüft werden. Alternativ kann bei Trägerwechsel eine «Full Prior Acts»-Vereinbarung beim neuen Versicherer verhandelt werden, die dieselbe Schutzwirkung ohne separate ERP-Prämie erzielt.