Political-Risk-Klausel
Die Political-Risk-Klausel erweitert eine Sach- oder Kreditdeckung um Verluste durch Enteignung, Konfiszierung, Verstaatlichung, Zahlungsverbote oder Regierungswechsel in politisch instabilen Märkten.
- Art der Klausel
- Einschluss/Erweiterung
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Investitionen und Lieferbeziehungen in politisch instabilen Märkten sind neben den gewöhnlichen Sach- und Haftpflichtgefahren zusätzlich dem Risiko staatlicher Eingriffe ausgesetzt. Die Political-Risk-Klausel erweitert eine Sach- oder Kreditversicherung um Deckung für Verluste durch Enteignung, entschädigungslose Konfiszierung, Verstaatlichung, plötzliche Devisen- und Zahlungstransferverbote sowie durch politisch motivierte Gewalt wie Aufstand, Revolution oder Terrorismus, soweit diese Ereignisse nicht bereits durch andere Klauseln abgedeckt sind.
Wirkung und Grenzen
Die Deckung greift regelmässig nur bei Massnahmen eines Staates oder einer staatsähnlichen Behörde und nicht bei gewöhnlichen wirtschaftlichen oder vertraglichen Streitigkeiten; zudem sind Sanktionsfolgen häufig gesondert über eine Sanctions-Klausel geregelt und hiervon ausgenommen. Für sehr hohe Einzelrisiken in Schwellenländern wird Political-Risk-Deckung oft ergänzend über spezialisierte multilaterale oder staatliche Institutionen wie MIGA oder nationale Exportkreditagenturen bezogen, da private Kapazität begrenzt sein kann.
Verhandlung und Praxis
Bei der Prüfung der Deckung ist zu klären, ob nur physische Verluste (etwa durch Konfiszierung von Vermögenswerten) oder auch reine Vermögensschäden (etwa durch Zahlungstransferverbote) eingeschlossen sind, und wie lange Wartefristen für die Feststellung eines Enteignungsereignisses gelten. Programmführer sollten die Klausel mit einer separaten Sanctions-Klausel abstimmen, um Deckungslücken oder Doppelregelungen zu vermeiden.