Angehörigenklausel
Die Angehörigenklausel schliesst in der Haftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmers aus, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder mitversichert sind.
- Art der Klausel
- Ausschluss
- Herkunft/Markt
- Deutscher Markt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Marktübliche Wordings
- GDV AHB 2016 Ziff. 7.5
Zweck
Die Angehörigenklausel schliesst Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers aus, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen des Vertrags gehören. Der Kreis der erfassten Angehörigen wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen näher definiert.
Wirkung und Grenzen
Der Ausschluss soll der Gefahr eines missbräuchlichen Zusammenwirkens zwischen Versicherungsnehmer, mitversicherten Personen und dem Geschädigten vorbeugen. Bei engen familiären Beziehungen besteht ein erhöhtes Risiko, dass ein Schadenfall zulasten des Versicherers manipuliert oder ein Anspruch missbräuchlich konstruiert wird.
Verhandlung und Praxis
Da der Kreis der “Angehörigen” je nach Bedingungswerk unterschiedlich weit gefasst sein kann, ist bei gemeinsam lebenden Familien und Wohngemeinschaften eine genaue Prüfung der Klauseldefinition erforderlich, um Deckungslücken bei innerfamiliären Schadenfällen zu erkennen. Manche Tarife schliessen Personen- und Sachschäden zwischen mitversicherten Personen wieder ein und begrenzen den Ausschluss auf Vermögensschäden.