Insured vs Insured Exclusion
Der Insured-vs-Insured-Ausschluss schliesst in D&O-Policen Ansprüche aus, die von einer versicherten Person oder dem versicherten Unternehmen selbst gegen eine andere versicherte Person erhoben werden.
- Art der Klausel
- Ausschluss
- Herkunft/Markt
- London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Ohne diesen Ausschluss könnte eine D&O-Police theoretisch für kollusive Klagen missbraucht werden: Das Unternehmen und ein Organmitglied könnten sich intern absprechen, eine Klage zu konstruieren, um Versicherungsleistung auszulösen, ohne dass ein echter Dritter geschädigt ist. Der Insured-vs-Insured-Ausschluss verhindert dies, indem er Ansprüche eines Versicherten gegen einen anderen Versicherten grundsätzlich von der Deckung ausnimmt – ebenso interne Streitigkeiten und Nachfolgekonflikte.
Wirkung und Grenzen
Der Ausschluss greift, sobald sowohl Anspruchsteller als auch Anspruchsgegner unter die Definition «Versicherte» fallen – regelmässig das Unternehmen selbst sowie aktuelle und frühere Organmitglieder. Ohne Rückausnahmen («carve-backs») würde er jedoch auch legitime Klagen erfassen, etwa Aktionärsklagen im Namen der Gesellschaft (derivative suits), Klagen eines Insolvenzverwalters, arbeitsrechtliche Ansprüche oder Whistleblower-Klagen. Marktübliche Policen enthalten deshalb Rückausnahmen für genau diese Fallgruppen; bei börsenkotierten Gesellschaften wird der Ausschluss zudem häufig auf einen engeren «Entity-vs-Insured»-Ausschluss reduziert.
Verhandlung und Praxis
Beim Underwriting ist zu prüfen, welche Rückausnahmen (Derivativklagen, Insolvenzverwalter, Whistleblower, ausgeschiedene Organe nach Ablauf einer Karenzfrist) im konkreten Wording enthalten sind, da diese über die praktische Reichweite des Ausschlusses entscheiden. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Klausel bei Private-Equity-gehaltenen Gesellschaften, wenn ein Sponsor-Vertreter im Verwaltungsrat sitzt und das Portfoliounternehmen später gegen den Verwaltungsrat vorgeht.