Klausel

Nachversicherungsgarantie

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
DACH – gesetzlich
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Die Nachversicherungsgarantie räumt der versicherten Person das Recht ein, die vereinbarte Versicherungssumme bei definierten Ereignissen im Lebenslauf zu erhöhen, ohne dass dafür eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Sie begegnet dem Problem, dass sich der Absicherungsbedarf über die Vertragslaufzeit ändert, während sich der Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert haben kann, was eine Nachversicherung ohne die Garantie erschweren oder verteuern würde.

Wirkung und Grenzen

Typische auslösende Ereignisse sind Heirat, die Geburt oder Adoption eines Kindes, der Erwerb von Wohneigentum, eine wesentliche Gehaltssteigerung oder der Abschluss einer Ausbildung. Die Erhöhung ist meist auf einen bestimmten Prozentsatz der ursprünglichen Summe und auf enge Fristen nach dem auslösenden Ereignis begrenzt; wird die Frist versäumt, entfällt der Anspruch in der Regel ersatzlos. Die Garantie erstreckt sich üblicherweise nicht auf bereits eingetretene Berufsunfähigkeit oder auf Ereignisse, die erst nach einer Erstantragsablehnung eintreten.

Verhandlung und Praxis

Bei Vertragsabschluss lohnt sich ein Vergleich der auslösenden Ereignisse, der maximalen Erhöhungssummen und der Ausübungsfristen zwischen Anbietern, da diese Parameter stark variieren. Für jüngere Versicherungsnehmende mit absehbar steigendem Absicherungsbedarf, etwa bei Familienplanung oder Immobilienerwerb, stellt eine grosszügig ausgestaltete Nachversicherungsgarantie einen wesentlichen Mehrwert dar. Da die Garantie den Verwaltungsaufwand des Versicherers erhöht, wird sie teils nur gegen einen Prämienaufschlag angeboten, was bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu berücksichtigen ist.

Die Nachversicherungsgarantie beruht in keiner der drei DACH-Rechtsordnungen auf einer gesetzlichen Grundlage, sondern ist ausschliesslich Gegenstand der jeweiligen Versicherungsbedingungen; ihre konkrete Ausgestaltung ist daher stets vertrags- und anbieterspezifisch zu prüfen.