Klausel

Jurisdiction Clause (internationale Programme)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Jurisdiction Clause bestimmt, vor welchen staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten Streitigkeiten aus einer internationalen Police ausgetragen werden, unabhängig vom anwendbaren materiellen Recht.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Die Jurisdiction Clause legt fest, welche staatlichen Gerichte oder Schiedsstellen für Streitigkeiten aus einer internationalen Police zuständig sind. London-Market-Versicherer bevorzugen häufig englische Gerichte oder ein Schiedsverfahren in London, weil dort eine etablierte, für Versicherungsfälle spezialisierte Rechtsprechung besteht und Verfahren dadurch berechenbarer werden. Die Klausel kann exklusiv (nur das genannte Forum) oder nicht-exklusiv (zusätzliche Foren bleiben offen) ausgestaltet sein.

Wirkung und Grenzen

Die Jurisdiction Clause regelt ausschliesslich den Ort des Verfahrens, nicht das anwendbare Recht – dafür ist die separate Choice-of-Law-Klausel zuständig. In vielen Rechtsordnungen, insbesondere im US-amerikanischen Verbraucher- und Versicherungsaufsichtsrecht, können zwingende lokale Vorschriften eine gewählte Gerichtsstandsklausel ganz oder teilweise verdrängen, sodass die Klausel keine absolute Sicherheit bietet.

Verhandlung und Praxis

Multinationale Versicherungsnehmer sollten prüfen, ob eine exklusive Gerichtsstandsklausel zugunsten eines einzigen Forums ihren Interessen entspricht oder ob eine nicht-exklusive Fassung mehr Flexibilität bei Klagen in mehreren Ländern schafft. Besondere Aufmerksamkeit verdient das Zusammenspiel mit Arbitration- und Service-of-Suit-Klauseln, da sich diese Mechanismen ergänzen oder überschneiden können.