Klausel

Claims-made- versus Loss-occurrence-Prinzip

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Vertragliche Definition des Deckungsauslösers, die bestimmt, ob die Erhebung des Anspruchs (Claims-Made) oder das schadenverursachende Ereignis (Loss-Occurrence) für die zeitliche Zuordnung zum Versicherungsjahr massgebend ist.

Art der Klausel
Definition
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Marktübliche Wordings

  • marktübliche Trigger-Definitionen in D&O-, Vermögensschaden- und EPLI-Policen (Claims-Made mit Rückwirkungsdatum, alternativ Occurrence-Trigger)

Zweck

Der Deckungsauslöser (Trigger) legt fest, welches Versicherungsjahr für einen Schaden zuständig ist. Beim Loss-occurrence-Prinzip, wie es der klassischen DACH-Haftpflicht nach AHB Ziff. 1.1 zugrunde liegt, ist das schadenverursachende Ereignis während der Vertragslaufzeit massgebend, unabhängig davon, wann der Anspruch später erhoben wird. Beim Claims-made-Prinzip ist demgegenüber der Zeitpunkt der erstmaligen Anspruchserhebung gegen den Versicherten während der Laufzeit entscheidend, meist begrenzt durch ein vereinbartes Rückwirkungsdatum.

Wirkung und Grenzen

Occurrence-Deckungen erzeugen einen natürlichen „Tail”, da Ansprüche noch Jahre nach Vertragsende erhoben werden können, was für Langzeitschäden wie Umwelt- oder Asbestfälle bedeutsam ist. Claims-made-Deckungen benötigen demgegenüber eine gesonderte Nachmeldefrist (Extended Reporting Period), um nach Vertragsende erhobene Ansprüche für während der Laufzeit begangene Pflichtverletzungen abzusichern. In internationalen Programmen mit einer occurrence-basierten lokalen Police und einer claims-made-basierten DIC/DIL-Exzedentendeckung können Trigger-Inkongruenzen zu Deckungslücken führen.

Verhandlung und Praxis

Zentrale Verhandlungspunkte sind das Rückwirkungsdatum, die Dauer und Prämiengestaltung der Nachmeldefrist sowie die Konsistenz des gewählten Triggers über alle Schichten eines internationalen Programms hinweg. Makler und Risikomanager sollten bei mehrschichtigen Programmen prüfen, ob Grund- und Exzedentendeckung denselben Trigger verwenden, um Lücken bei Schadenfällen an der Schichtgrenze zu vermeiden.