Klausel

Versorgungsunterbrechung (Public Utilities)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Public-Utilities-Klausel erweitert die Betriebsunterbrechungsversicherung auf Ertragsausfälle infolge eines versicherten Sachschadens bei einem Strom-, Gas-, Wasser- oder Telekommunikationsversorger, ohne dass am eigenen Standort ein Schaden eintreten muss.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Fällt die Stromversorgung, das Wassernetz, die Gaszufuhr oder die Telekommunikation aufgrund eines Sachschadens bei einem Versorgungsunternehmen aus, ist der eigene Betrieb faktisch ebenso unterbrochen wie bei einem Schaden an der eigenen Anlage – obwohl kein eigener Sachschaden vorliegt. Die Public-Utilities-Klausel schliesst diese Lücke, indem sie den Ertragsausfall so behandelt, als wäre er durch einen Schaden am eigenen Standort verursacht worden, sofern die Ursache beim Versorger ein grundsätzlich gedecktes Ereignis ist.

Wirkung und Grenzen

Die Klausel deckt in der Regel nur Sachschäden beim Versorger, nicht aber freiwillige Abschaltungen, Rationierungen oder finanziell bedingte Lieferausfälle. Ein zeitlicher Selbstbehalt (Franchise oder Wartefrist) von häufig 4 bis 24 Stunden filtert kurze Netzstörungen aus; bei einer echten Franchise wird ab Erreichen der Frist die gesamte Ausfalldauer entschädigt, bei einem reinen Zeitselbstbehalt nur die Zeit danach. Seit der Privatisierung vieler Versorgungsbetriebe ist zudem umstritten, wie weit der Begriff “öffentlich” reicht – private Betreiber unterliegen geringeren gesetzlichen Versorgungspflichten, was sich auf realistische Wiederherstellungszeiten auswirken kann.

Verhandlung und Praxis

Wichtige Verhandlungspunkte sind die einbezogenen Versorgungsarten (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Abwasser), die Reichweite auf vor- und nachgelagerte Netzinfrastruktur (“Terminal Ends”) sowie Sublimiten, da ein einzelner Versorgerausfall gleichzeitig viele Versicherte treffen kann. Die Deckung wird in der Vergangenheit häufig unterschätzt und unterprämiert, obwohl sie insbesondere für Rechenzentren, Kühlkettenbetriebe und energieintensive Produktionsprozesse ein wesentliches Kumulrisiko darstellt.