Wiederauffüllungsklausel (Reinstatement)
Die Wiederauffüllungsklausel regelt, ob und zu welchen Konditionen die durch einen Schaden verbrauchte Deckungssumme eines Vertrags für weitere Ereignisse wiederhergestellt wird.
- Art der Klausel
- Einschluss/Erweiterung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Die Wiederauffüllungsklausel regelt, ob und zu welchen Konditionen die durch einen Schaden verbrauchte Deckungssumme eines Vertrags für weitere Ereignisse wiederhergestellt wird. Nicht-proportionale Verträge decken meist eine begrenzte Anzahl voller Limiten pro Vertragsjahr. Nach einem Schaden füllt die Klausel das Limit wieder auf – gegen Wiederauffüllungsprämie (pro rata zur verbrauchten Deckung und teils zur Restlaufzeit) oder in vereinbartem Umfang prämienfrei.
Wirkung und Grenzen
Nach einem Grossereignis entscheidet die Wiederauffüllung darüber, ob für die Restlaufzeit Schutz besteht – in aktiven Naturgefahrensaisons ein zentraler Punkt der Erneuerungsverhandlungen. Ohne verbleibende Wiederauffüllungen besteht für den Rest der Vertragslaufzeit kein weiterer Schutz auf dieser Deckungsschicht.
Verhandlung und Praxis
Anzahl der Wiederauffüllungen (etwa «zwei zu je 100 Prozent Zusatzprämie»), Berechnungsbasis (pro rata amount, pro rata temporis), automatische versus zustimmungspflichtige Auffüllung sowie Aggregatslimiten für die Gesamthaftung des Vertragsjahrs sind die zentralen Verhandlungsparameter. Das Zusammenspiel mit der Stundenklausel (Hours Clause) beeinflusst, wie schnell Wiederauffüllungen verbraucht werden.