Klausel

Currency-Klausel (Rückversicherung)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Currency-Klausel (Rückversicherung) legt fest, in welcher Währung Prämien und Schäden abgerechnet werden und wie Beträge in Fremdwährung umgerechnet werden, wenn ein Vertrag mehrere Währungen umfasst.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Internationale Rückversicherungsprogramme decken oft Risiken in mehreren Ländern und damit mehreren Währungen ab. Die Currency-Klausel legt eine Vertragswährung fest und regelt den Umrechnungskurs und -zeitpunkt für Beträge, die ursprünglich in einer anderen Währung angefallen sind – etwa den Kurs am Schadeneintrittstag, am Zahlungstag oder ein vertraglich fixierter Kurs.

Wirkung und Grenzen

Ohne klare Regelung trägt eine der Parteien ein unbeabsichtigtes Wechselkursrisiko zwischen Schadeneintritt und Abrechnung. Die Klausel legt zudem fest, wie Limite und Prioritäten, die in der Vertragswährung fixiert sind, auf Schäden in Fremdwährung angewendet werden – wichtig bei stark schwankenden Wechselkursen während der Vertragslaufzeit.

Verhandlung und Praxis

Wahl des massgeblichen Umrechnungskurses (Tageskurs, Durchschnittskurs, fixierter Kurs) und der Umrechnungszeitpunkte sind zentrale Verhandlungspunkte, insbesondere bei Vertragswährungen, die von der funktionalen Währung des Zedenten abweichen.