Klausel

Fahrerkreisklausel (Named Driver Clause)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Fahrerkreisklausel legt fest, welche Personen ein Fahrzeug im Rahmen der Kfz-Versicherung regelmässig führen dürfen, und ist Grundlage für die Prämienberechnung nach dem statistischen Unfallrisiko dieses Personenkreises.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
DACH – gesetzlich
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Die Fahrerkreisklausel definiert den Kreis der Personen, die ein versichertes Fahrzeug regelmässig nutzen dürfen und deren individuelles Unfallrisiko (Alter, Fahrerfahrung, Schadenhistorie) in die Prämienkalkulation einfliesst. Je enger der vereinbarte Fahrerkreis – etwa beschränkt auf den Versicherungsnehmer und dessen Ehe- oder Lebenspartner –, desto genauer lässt sich das Risiko einschätzen und desto günstiger fällt die Prämie regelmässig aus; ein offener Fahrerkreis ohne Einschränkung erhöht die Prämie entsprechend.

Wirkung und Grenzen

In der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt der Schutz Dritter auch bei einem Verstoss gegen den vereinbarten Fahrerkreis grundsätzlich bestehen, da Geschädigte einen gesetzlichen Direktanspruch gegen den Versicherer haben. Der Versicherer kann jedoch im Innenverhältnis Regress beim Versicherungsnehmer nehmen; dieser Regress ist der Höhe nach begrenzt und setzt regelmässig voraus, dass der Versicherungsnehmer, Halter oder Eigentümer die Pflichtverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat. In der Kaskoversicherung drohen bei Falschangaben zum Fahrerkreis dagegen deutlichere Konsequenzen bis zur vollständigen Leistungsverweigerung, insbesondere wenn der tatsächliche Nutzerkreis arglistig verschwiegen wurde.

Verhandlung und Praxis

Häufige Nutzer eines Fahrzeugs – etwa Fahranfänger-Kinder oder Lebenspartner – sollten als Zusatzfahrer angegeben werden, statt informell mitzufahren, da nachträglich festgestellte Falschangaben als Anzeigepflichtverletzung gewertet werden können. Für Vielfahrer-Haushalte mit wechselnden Nutzern kann ein offener statt eines namentlich benannten Fahrerkreises trotz höherer Prämie wirtschaftlich sinnvoller sein, um Streitigkeiten im Schadenfall zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlage

  • DE: § 5 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 KfzPflVV (Obliegenheiten, Regressbegrenzung auf 5'000 Euro)