Klausel

Terrorausschluss Sach (NMA 2920/2921)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Der Terrorausschluss Sach schliesst Sachschäden und Folgekosten aus, die direkt oder indirekt durch Terrorismus verursacht werden, und verlagert die Beweislast für eine Deckungsausnahme auf den Versicherungsnehmer.

Art der Klausel
Ausschluss
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Marktübliche Wordings

  • NMA2920
  • NMA2921

Zweck

Nach Terroranschlägen wie 2001 wurde Terrorismus in vielen Sachversicherungsmärkten zu einem eigenständigen, schwer kalkulierbaren Kumulrisiko. Der Terrorausschluss Sach nimmt Schäden aus terroristischen Handlungen konsequent aus der Grunddeckung heraus, damit dieses Risiko getrennt bepreist und gegebenenfalls über staatliche Pools oder eigenständige Terrorismuspolicen rückgedeckt werden kann.

Wirkung und Grenzen

Ausgeschlossen sind Schäden, Kosten und Folgekosten jeder Art, die unmittelbar oder mittelbar durch eine terroristische Handlung verursacht werden oder mit Massnahmen zu deren Verhinderung, Bekämpfung oder Eindämmung zusammenhängen – unabhängig davon, welche weitere Ursache gleichzeitig oder nachfolgend zum Schaden beiträgt. “Terrorismus” wird typischerweise weit definiert als Gewaltanwendung oder Drohung durch Personen oder Gruppen zu politischen, religiösen, ideologischen oder vergleichbaren Zwecken, einschliesslich der Absicht, eine Regierung zu beeinflussen oder die Öffentlichkeit in Angst zu versetzen. Die Beweislast, dass ein Schaden nicht vom Ausschluss erfasst ist, liegt beim Versicherungsnehmer – eine deutliche Abweichung von der sonst üblichen Beweislastverteilung bei Ausschlüssen. NMA2921 ist die für Rückversicherungsverträge angepasste Fassung.

Verhandlung und Praxis

Da der Ausschluss regelmässig Bestandteil von Sachpolicen ist, sollte geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine separate Terrorismusdeckung (häufig über staatlich gestützte Pools oder London-Market-Kapazität) benötigt wird, insbesondere bei Objekten in exponierten Lagen oder mit hohem Symbolwert. Die weite Definition und die Beweislastumkehr machen eine genaue Wortlautprüfung im Schadenfall besonders wichtig.