Klausel

GAP-/Leasing-Differenzkaskoklausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die GAP-Klausel (Differenzkasko) schliesst bei Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs die Lücke zwischen dem von der Kaskoversicherung erstatteten Wiederbeschaffungswert und der noch offenen Restforderung aus dem Leasing- oder Kreditvertrag.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
Deutscher Markt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Diebstahl erstattet die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Schadentag. Bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen übersteigt die vom Leasing- oder Kreditgeber geforderte Ablösesumme – bestehend aus abgezinsten Restraten und kalkuliertem Restwert – diesen Betrag in den ersten Vertragsjahren häufig deutlich, da Neufahrzeuge unmittelbar nach Erstzulassung stark an Wert verlieren. Die GAP-Klausel schliesst genau diese finanzielle Differenz und verhindert, dass der Leasingnehmer trotz bestehender Kaskoversicherung auf einer Restschuld sitzen bleibt.

Wirkung und Grenzen

Die Deckung greift ausschliesslich bei Totalschaden, Zerstörung oder Diebstahl, nicht bei reparablen Schäden, und setzt eine bestehende Teil- oder Vollkaskoversicherung voraus. Sie überschneidet sich mit einer separat vereinbarten Neupreisentschädigung: Solange diese greift, deckt sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Neupreis meist besser ab; die GAP-Klausel wird erst wirtschaftlich relevant, sobald die Neupreisentschädigung nach typischerweise zwölf bis vierundzwanzig Monaten ausläuft, der Leasingvertrag aber weiterläuft.

Verhandlung und Praxis

Leasinggeber verlangen den Nachweis einer GAP-Deckung zunehmend als Vertragsvoraussetzung, insbesondere bei Fahrzeugen der oberen Mittel- und Oberklasse mit hohem Wertverlust. Bei der Auswahl lohnt sich ein Vergleich, ob die Deckung über die gesamte Leasinglaufzeit oder nur für einen begrenzten Zeitraum gilt und ob eine vereinbarte Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung mitversichert ist.