Klausel

Mehrfachversicherungs-/Beitragsklausel (Other Insurance)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Other-Insurance-/Contribution-Klausel regelt, wie sich mehrere für dasselbe Risiko bestehende Versicherungsverträge im Schadenfall zueinander verhalten, insbesondere ob und in welchem Verhältnis sich die beteiligten Versicherer die Entschädigung teilen.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Besteht für dasselbe versicherte Interesse und Risiko mehr als ein Versicherungsvertrag – etwa weil ein Konzern sowohl eine lokale Police als auch ein globales Masterprogramm unterhält –, muss geregelt werden, wie sich die beteiligten Versicherer im Schadenfall zueinander verhalten. Die Other-Insurance-/Contribution-Klausel verhindert, dass der Versicherungsnehmer aus mehreren Policen insgesamt mehr als seinen tatsächlichen Schaden erhält, und legt gleichzeitig fest, nach welcher Methode sich die Versicherer die Entschädigung teilen.

Wirkung und Grenzen

Übliche Aufteilungsmethoden sind die anteilige Verteilung nach Versicherungssummen (“pro rata by limits”), nach individueller Haftung (“independent liability”) oder eine Nachrangigkeit, bei der eine Police als “primary” und die andere als “excess” oder “subsidiary” gilt. Bei internationalen Programmen mit lokalen Fronting-Policen und einem globalen Masterprogramm (“Difference in Conditions/Difference in Limits”, DIC/DIL) bestimmt die Klausel zudem, dass das Masterprogramm nur für Deckungslücken oder übersteigende Beträge gegenüber der lokalen Police eintritt, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Verhandlung und Praxis

Bei DIC/DIL-Programmen ist eine präzise Abstimmung der Other-Insurance-Klauseln zwischen lokaler und globaler Police entscheidend, da unklare oder widersprüchliche Formulierungen sonst zu einem “circular priority”-Problem führen können, bei dem sich beide Policen wechselseitig für nachrangig erklären. Versicherungsnehmer sollten daher bei Abschluss mehrerer Policen für dasselbe Risiko stets prüfen, ob die jeweiligen Other-Insurance-Klauseln konsistent zusammenwirken.