Territoriale Geltungsklausel
Die territoriale Geltungsklausel legt fest, in welchen Ländern oder Regionen ein internationales Programm oder eine Einzelpolice Versicherungsschutz gewährt, unabhängig davon, wo eine Klage erhoben werden darf.
- Art der Klausel
- Definition
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Neutral
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Die territoriale Geltungsklausel beantwortet die Frage, wo ein versichertes Ereignis eintreten muss, damit eine Police überhaupt reagiert. In internationalen Programmen ist dies zentral, weil Konzerne Standorte, Lieferketten und Reisetätigkeiten über viele Länder verteilt haben und die Deckung sonst unklar bliebe. Übliche Formulierungen reichen von einzelnen benannten Ländern über Regionen bis zu «weltweit».
Wirkung und Grenzen
Territoriale Geltung ist strikt von der Frage zu trennen, vor welchen Gerichten ein Streit ausgetragen werden darf (Jurisdiction Clause) und welches Recht dabei gilt (Choice of Law); eine weltweite Deckungszusage sagt nichts darüber aus, ob eine Klage etwa in den USA zulässig ist. Zudem schliessen viele Policen bestimmte, sanktionierte oder als besonders risikoreich eingestufte Länder aus dem Geltungsbereich aus, selbst wenn die Klausel im Übrigen «weltweit» lautet.
Verhandlung und Praxis
Bei Vertragsschluss ist zu prüfen, ob der Geltungsbereich tatsächlich alle relevanten Standorte, Tochtergesellschaften und Reiserouten abdeckt, und ob Erweiterungen für neu erworbene Gesellschaften automatisch oder nur nach Meldung gelten. Widersprüche zwischen weltweiter Deckungszusage und engerem Klagegerichtsstand sollten im Programm ausdrücklich adressiert werden, um Missverständnisse im Schadenfall zu vermeiden.