Klausel

Extended Expiration / Run-off-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Extended-Expiration- oder Run-off-Klausel stellt sicher, dass Schäden aus während der Vertragslaufzeit eintretenden Ereignissen auch nach Vertragsende noch unter dem Vertrag abgewickelt werden können.

Art der Klausel
Beendigung/Kündigung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Rückversicherungsverträge laufen typischerweise ein Jahr; Schäden aus Ereignissen dieses Jahres werden aber teils erst Monate oder Jahre später abschliessend reguliert. Die Run-off-Klausel stellt klar, dass solche Spätschäden weiterhin nach den Bedingungen des ursprünglichen Vertrags behandelt werden, auch wenn dieser bereits abgelaufen oder durch einen Nachfolgevertrag ersetzt ist.

Wirkung und Grenzen

Die Klausel betrifft ausschliesslich Schäden aus Ereignissen innerhalb der Vertragslaufzeit («losses occurring» während der Deckungsperiode); sie verlängert nicht die Deckungsperiode selbst, sondern nur die Abwicklungsfrist. Bei Claims-made-Basis ist ihre Bedeutung geringer, da dort der Anspruch bereits während der Laufzeit gemeldet werden muss.

Verhandlung und Praxis

Zusammen mit der Sunset-Klausel wird meist eine Frist vereinbart, nach der Spätschäden nicht mehr angenommen werden – die beiden Klauseln stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen Rechtssicherheit für den Rückversicherer und vollständigem Schutz für den Zedenten.