Klausel

Financial Interest Cover (FINC)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die FINC-Klausel entschädigt die Muttergesellschaft eines internationalen Programms für die Wertminderung ihrer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, wenn diese in einem Land mit Non-Admitted-Verbot einen sonst gedeckten Schaden erleidet.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Wo eine Tochtergesellschaft in einem Land liegt, das Non-Admitted-Deckung verbietet, kann die Masterpolice sie nicht direkt versichern, und häufig fehlt es an einer lokalen Police. Die Financial-Interest-Cover-Klausel (FINC) schliesst diese Lücke, indem sie nicht die Tochtergesellschaft selbst, sondern das finanzielle Interesse der Muttergesellschaft an ihr versichert: Erleidet die Tochter einen Schaden, der unter der Masterpolice sonst gedeckt wäre, gilt dies als Wertminderung der Beteiligung der Mutter, für die diese entschädigt wird.

Wirkung und Grenzen

Die Entschädigung fliesst ausschliesslich an die Muttergesellschaft am Sitz der Masterpolice, nicht an die Tochtergesellschaft vor Ort; eine Weiterleitung des Geldes an die Tochter kann eigene steuerliche und regulatorische Folgen auslösen und ist vorab zu prüfen. FINC ersetzt keine lokale Schadenregulierung, keine Prämieninkasso- und keine Steuerabwicklungsfunktionen einer admittierten Police und ist rechtlich in vielen Rechtsordnungen nicht abschliessend erprobt.

Verhandlung und Praxis

FINC-Klauseln werden meist als Rückfalllösung neben – nicht anstelle von – lokalen Policen verhandelt, insbesondere wenn ein Markt kurzfristig keine lokale Zeichnung erlaubt. Bei mehrschichtigen Programmen ist zu klären, ob alle beteiligten Versicherer die Klausel mittragen, da sie sonst in einer gestaffelten Deckungsstruktur nicht durchgängig wirkt.