Klausel

Duty to Defend versus Duty to Indemnify

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Klausel legt fest, ob der Versicherer die Rechtsverteidigung selbst führt und deren Kosten trägt («Duty to Defend») oder dem Versicherten nur die entstandenen Verteidigungskosten erstattet («Duty to Indemnify»/«Duty to Pay»).

Art der Klausel
Definition
Herkunft/Markt
US-Markt
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Im US-Haftpflichtmarkt unterscheiden sich Policen grundlegend danach, wer die Kontrolle über die Rechtsverteidigung innehat. Bei einer «Duty to Defend»-Police übernimmt der Versicherer das Recht und die Pflicht, die Verteidigung mit von ihm ausgewähltem Anwalt zu führen und deren Kosten unmittelbar zu tragen. Bei einer «Duty to Indemnify» bzw. «Duty to Pay»-Police organisiert und finanziert dagegen der Versicherte die Verteidigung zunächst selbst und erhält vom Versicherer lediglich Erstattung der angefallenen Kosten. Die Klausel definiert, welches der beiden Modelle im konkreten Wording gilt.

Wirkung und Grenzen

Die Duty to Defend gilt nach US-Rechtsprechung regelmässig als weiter als die eigentliche Leistungspflicht («duty to indemnify»): Der Versicherer muss bereits verteidigen, wenn nach den Klageallegationen eine potenzielle Deckung überhaupt in Betracht kommt, selbst wenn sich später herausstellt, dass kein Deckungsanspruch besteht. Bei D&O- und Employment-Practices-Liability-Policen ist dagegen häufig das «Duty to Pay»-Modell üblich, bei dem der Versicherte – meist in Abstimmung mit dem Versicherer – selbst Anwälte auswählt und der Versicherer nur nachträglich erstattet.

Verhandlung und Praxis

Bei Duty-to-Pay-Policen ist zu klären, wie schnell und in welchem Umfang der Versicherer laufende Verteidigungskosten vorschiesst, da eine verzögerte Erstattung faktisch eine Liquiditätslast beim Versicherten schafft. Bei internationalen Programmen mit US-Exponierung sollte zudem geprüft werden, ob die im Programm dominierende Rechtsordnung ein Duty-to-Defend-Modell mit entsprechend weiter Verteidigungspflicht vorsieht, da sich hieraus abweichende Erwartungen an die Deckungssicherheit ergeben können.