Klausel

Piraterieausschluss

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Der Piraterieausschluss regelt, dass Schäden durch Piraterie in Transportpolicen entweder als Kriegsrisiko ausgeschlossen oder als benannte Gefahr eigenständig eingeschlossen werden, mit Auswirkungen auf Prämie und Sublimits in Risikogebieten.

Art der Klausel
Ausschluss
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Piraterie nimmt rechtlich und versicherungstechnisch eine Zwischenstellung ein: Nach den Institute Cargo Clauses (A) gilt sie als gedeckte Gefahr innerhalb der Grunddeckung, während sie unter den engeren ICC (B) und (C) sowie in vielen Kaskopolicen ausdrücklich den Kriegsrisiken zugeordnet und damit über die Institute War Clauses gesondert geregelt wird. Der Piraterieausschluss stellt klar, unter welcher dieser beiden Einordnungen ein konkretes Ereignis fällt, und ob es damit in der Grunddeckung enthalten oder nur gegen zusätzliche Prämie über eine Kriegsrisikoerweiterung versichert ist.

Wirkung und Grenzen

In als Hochrisikogebiete eingestuften Seegebieten (etwa bestimmte Abschnitte vor Westafrika oder im Golf von Aden) verlangen Versicherer häufig zusätzliche Prämien oder eigene Sublimits für Piraterierisiken, unabhängig von der grundsätzlichen Einordnung als Kriegs- oder Transportgefahr. Da im Bestand aktuell keine dedizierte Marine-Cargo- oder Kaskodeckung existiert, wird cov-yachtversicherung als naheliegendstes Objekt referenziert, obschon der Ausschluss ursprünglich für den gewerblichen Seetransport entwickelt wurde.

Verhandlung und Praxis

Reeder und Verlader mit Routen durch als Hochrisikogebiete gelistete Seegebiete sollten vorab klären, ob und zu welchen Bedingungen eine Erweiterung für Piraterie- und Kriegsrisiken verfügbar ist, da eine kurzfristige Anpassung der Route oder ein plötzlich neu ausgewiesenes Risikogebiet zu erheblichen Prämienaufschlägen führen kann.