Net-Retained-Lines-Klausel
Die Net-Retained-Lines-Klausel verpflichtet den Zedenten, einen bestimmten Anteil jedes zedierten Risikos für eigene Rechnung zu behalten, um seinen Interessengleichlauf mit dem Rückversicherer sicherzustellen.
- Art der Klausel
- Obliegenheit/Bedingung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Zweck
Zediert ein Erstversicherer ein Risiko vollständig weiter und behält selbst keinen Anteil, sinkt sein Anreiz zu sorgfältiger Zeichnung und Schadenbearbeitung – das Risiko trägt wirtschaftlich nur noch der Rückversicherer. Die Net-Retained-Lines-Klausel verlangt deshalb, dass der Zedent auf jedes unter den proportionalen Vertrag fallende Risiko einen Mindestanteil im eigenen Bestand hält.
Wirkung und Grenzen
Verletzt der Zedent die Klausel – etwa durch vollständige Weiterzession über weitere Rückversicherungsverträge –, kann der Rückversicherer die Deckung für das betroffene Risiko verweigern oder kürzen. Die Klausel bezieht sich auf die Nettoretention nach Berücksichtigung anderer Rückversicherungsverträge, nicht auf die Bruttozeichnung.
Verhandlung und Praxis
Die Höhe der geforderten Mindestretention und die Behandlung von Ausnahmefällen (Fakultativzessionen für Grossrisiken, konzerninterne Rückversicherung) sind zentrale Verhandlungspunkte. Für proportionale Verträge ist die Klausel ein Kernelement der Vertrauensbasis zwischen den Parteien.