Klausel

Side A/B/C Coverage Clause

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Side-A/B/C-Struktur gliedert eine D&O-Police in drei Deckungsteile: persönlicher Schutz der Organe ohne Freistellung (Side A), Rückerstattung von Freistellungszahlungen an das Unternehmen (Side B) und eigene Organisationsdeckung bei Klagen gegen das Unternehmen selbst (Side C).

Art der Klausel
Definition
Herkunft/Markt
London Market (LMA/NMA/Lloyd’s)
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

D&O-Versicherung schützt drei unterschiedliche wirtschaftliche Interessen, die eine einzige Deckungsklausel nicht sauber abbilden könnte. Side A stellt sicher, dass Organmitglieder auch dann persönlich geschützt sind, wenn das Unternehmen sie rechtlich nicht freistellen darf oder – etwa im Insolvenzfall – wirtschaftlich nicht freistellen kann. Side B erstattet dem Unternehmen Beträge, die es seinen Organen bereits erstattet hat. Side C schliesslich deckt Ansprüche, die direkt gegen die Gesellschaft selbst gerichtet sind, insbesondere bei börsenkotierten Gesellschaften typischerweise beschränkt auf Kapitalmarktklagen.

Wirkung und Grenzen

Die drei Deckungsteile teilen sich in der Regel einen gemeinsamen Gesamtlimit-Turm, was bei parallelen Ansprüchen gegen Organe und Gesellschaft zu Konkurrenz um dieselbe Kapazität führen kann. Deshalb kaufen viele Unternehmen zusätzlich eigenständige «Side A DIC» (Difference in Conditions)-Deckung, die exklusiv den Organen zusteht, ohne Selbstbehalt auskommt und erst greift, wenn die zugrundeliegende ABC-Police nicht oder nicht ausreichend leistet – etwa bei Insolvenz des Versicherers der Grundpolice oder bei streitiger Deckungsablehnung.

Verhandlung und Praxis

Bei der Programmgestaltung ist zu klären, ob eine separate Side-A-DIC-Schicht sinnvoll ist, insbesondere für Organe börsenkotierter oder finanziell exponierter Unternehmen. Wichtig ist zudem die Abgrenzung zur Insured-vs-Insured-Ausschlussklausel und zur Allocation-Klausel, da beide unmittelbar beeinflussen, wie weit Side-A-Schutz im Streitfall tatsächlich greift.