Klausel

Transit-/Duration-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Transit-/Duration-Klausel legt fest, ab wann und bis wann der Versicherungsschutz für Maschinen, Anlagenteile oder Bauleistungen während Transport, Zwischenlagerung und Montage greift, und regelt die Schnittstelle zwischen Transport- und Bau-/Montageversicherung.

Art der Klausel
Definition
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Bau- und Montageprojekte umfassen typischerweise mehrere aufeinanderfolgende Risikophasen – Herstellung, Seetransport, Landtransport, Zwischenlagerung am Standort und schliesslich Montage –, die häufig von unterschiedlichen Versicherern (Transportversicherer, CAR/EAR-Versicherer) getragen werden. Die Transit-/Duration-Klausel legt exakt fest, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsschutz der Bau- oder Montageversicherung beginnt und wieder endet, in Anlehnung an die aus der Transportversicherung bekannte Logik von Anlauf- und Endpunkt des Transportrisikos, wie sie etwa die Institute Cargo Clauses als Transit-Klausel ausformulieren.

Wirkung und Grenzen

Üblich ist ein Anknüpfungspunkt an das Entladen am Bestimmungsort oder den Beginn der Montagearbeiten sowie eine Endpunktdefinition über Ablauf, Lagerung ausserhalb des gewöhnlichen Transportwegs oder eine feste Fristgrenze nach Entladung. Fehlt eine klare Abgrenzung, drohen an den Schnittstellen sowohl Doppelversicherung als auch Deckungslücken, insbesondere wenn Bauteile mit langer Lieferzeit über Monate zwischengelagert werden, bevor die eigentliche Montage beginnt.

Verhandlung und Praxis

Bei Projekten mit kritischen, langen Lieferketten (etwa Transformatoren oder Turbinen) verhandeln Versicherungsnehmer häufig eine Verlängerung der Transit-Phase oder eine nahtlose Anschlussdeckung für die Zwischenlagerung, um die Schnittstelle zur Bau-/Montageversicherung risikofrei zu gestalten. Wichtig ist eine klare vertragliche Abstimmung mit dem separaten Transportversicherer, damit sich Zuständigkeiten bei einem Schaden während der Übergangsphase nicht widersprechen.