Loss-Occurrence-Definitionsklausel
Die Loss-Occurrence-Definitionsklausel legt fest, welche Einzelschäden für die Zwecke von Priorität und Haftungslimit eines Exzedentenvertrags als ein einziges Schadenereignis gelten.
- Art der Klausel
- Definition
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Ob mehrere Einzelschäden als ein Ereignis oder als mehrere unabhängige Ereignisse gelten, entscheidet massgeblich darüber, wie oft die Priorität zur Anwendung kommt und ob das Haftungslimit erschöpft wird. Die Loss-Occurrence-Definitionsklausel legt abstrakt fest, wann ein kausaler und zeitlich-räumlicher Zusammenhang zwischen Einzelschäden ausreicht, um sie zu einem Ereignis zu bündeln.
Wirkung und Grenzen
Die Definition kombiniert typischerweise eine gemeinsame Ursache (dieselbe Naturkraft oder dasselbe schadenstiftende Ereignis) mit einer Zeit- und Ortsbegrenzung, die häufig durch eine ergänzende Stundenklausel konkretisiert wird. Fehlt eine präzise Definition, entstehen im Grossschadenfall regelmässig Auslegungsstreitigkeiten zwischen Zedent und Rückversicherer.
Verhandlung und Praxis
Die Klausel wird meist zusammen mit der Stundenklausel und der Aggregate-Extension-Klausel verhandelt, da alle drei gemeinsam die Ereignisabgrenzung bestimmen. Für Cat-XL-Deckungen ist eine klare, konsistente Definition über mehrere Vertragsschichten hinweg besonders wichtig, um Deckungslücken zwischen den Schichten zu vermeiden.