Werkstattbindungsklausel (Approved Repairer Clause)
Die Werkstattbindungsklausel verpflichtet den Versicherungsnehmer, Kaskoschäden ausschliesslich in einer vom Versicherer benannten Partnerwerkstatt reparieren zu lassen, und gewährt im Gegenzug einen Prämiennachlass auf die Kaskoprämie.
- Art der Klausel
- Obliegenheit/Bedingung
- Herkunft/Markt
- DACH – gesetzlich
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Die Werkstattbindungsklausel ist ein verbreitetes Tarifmerkmal in der Kaskoversicherung, mit dem sich Versicherungsnehmer verpflichten, Reparaturen nach einem Teil- oder Vollkaskoschaden ausschliesslich in einer vom Versicherer benannten Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Im Gegenzug gewährt der Versicherer einen Prämiennachlass, der je nach Anbieter und Markt auf den Kaskoanteil des Beitrags zwischen rund zehn und zwanzig Prozent liegen kann. Für den Versicherer sinken durch feste Werkstattnetze und Grosskundenkonditionen die durchschnittlichen Reparaturkosten, was die Prämienersparnis finanziert.
Wirkung und Grenzen
Die Bindung gilt regelmässig nur für Kasko-, nicht für Haftpflichtschäden; bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte die Werkstatt frei wählen. Repariert der Versicherungsnehmer entgegen der Vereinbarung in einer freien Werkstatt, drohen laut Vertrag Leistungskürzungen oder eine Erstattung nur auf Basis der mit dem Partnernetz vereinbarten Stundenverrechnungssätze. Solche Kürzungsklauseln müssen jedoch transparent formuliert sein und über die Rechtsfolgen einer Nichtbeachtung aufklären, da sie sonst als Allgemeine Geschäftsbedingung nach den jeweiligen nationalen AGB-Vorschriften unwirksam sein können.
Verhandlung und Praxis
Vor Vertragsabschluss lohnt sich ein Blick auf Netzdichte, Ersatzwagen- und Garantieleistungen sowie darauf, ob Marken- oder nur freie Werkstätten im Netz enthalten sind, da dies bei neueren Fahrzeugen mit Herstellergarantie relevant sein kann. Für Vielfahrer und Halter älterer Fahrzeuge kann sich die Bindung besonders lohnen, während Halter von Fahrzeugen mit Markenwerkstattpflicht die Netzabdeckung genau prüfen sollten.