Klausel

Cut-Through-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.2.0

Die Cut-Through-Klausel räumt dem Versicherungsnehmer oder Geschädigten einen direkten Zahlungsanspruch gegen den Rückversicherer ein, falls der Erstversicherer – typischerweise ein Fronter – ausfällt.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Massgeschneidert

Zweck

Cut-Through-Klauseln räumen dem Versicherungsnehmer oder Geschädigten einen direkten Zahlungsanspruch gegen den Rückversicherer ein, falls der Erstversicherer – typischerweise ein Fronter – ausfällt. Sie finden sich vor allem in Fronting-Konstruktionen: Der Versicherungsnehmer will nicht das Bonitätsrisiko des Fronters tragen, wenn wirtschaftlich ohnehin die Captive oder ein starker Rückversicherer das Risiko hält.

Wirkung und Grenzen

Die Klausel durchbricht den Grundsatz, dass Rückversicherung nur im Innenverhältnis wirkt. Ihre Durchsetzbarkeit variiert je nach Rechtsordnung erheblich – insbesondere im Insolvenzfall, wo sie mit Gläubigergleichbehandlung und Aufrechnungsverboten kollidieren kann. Lokale Rechtsgutachten sind für kritische Programme unerlässlich.

Verhandlung und Praxis

Wo Cut-Through nicht durchsetzbar ist, mindern Sicherheiten wie Trust-Konten, Letters of Credit oder Rating-Trigger das Gegenparteirisiko. Die Klausel wird individuell je Programm verhandelt und ist selten Marktstandard.