Klausel

Follow-the-Settlements-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Follow-the-Settlements-Klausel verpflichtet den Rückversicherer vertraglich, die Schadenregulierung des Zedenten zu akzeptieren, sofern sie innerhalb der Bedingungen des Originalvertrags und in gutem Glauben erfolgt, ohne Haftung und Schadenhöhe neu zu prüfen.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Während Follow-the-Fortunes als ungeschriebener Grundsatz gilt, macht die Follow-the-Settlements-Klausel die Bindungswirkung ausdrücklich zum Vertragsinhalt: Der Rückversicherer verpflichtet sich, eine Schadenregulierung des Zedenten zu übernehmen, wenn sie innerhalb der Bedingungen der Originalpolice liegt, kaufmännisch vertretbar ist und nicht gegen die Rückversicherungsbedingungen verstösst. Die Klausel entstand vor allem in englischsprachigen Rückversicherungsmärkten als Reaktion auf Gerichtsentscheide, die eine implizite Bindungswirkung ohne ausdrückliche Klausel verneinten.

Wirkung und Grenzen

Die Klausel verhindert, dass der Rückversicherer jede Regulierungsentscheidung des Zedenten im Nachhinein neu verhandelt. Sie bindet aber nicht bei Zahlungen ausserhalb des Deckungsumfangs, bei Betrug oder bei offensichtlich unsachgemässer Schadenbearbeitung. Die genaue Formulierung – insbesondere ob «follow the settlements» oder «follow the fortunes» verwendet wird – kann vor Gericht unterschiedlich ausgelegt werden, weshalb Präzision in der Vertragssprache wichtig ist.

Verhandlung und Praxis

Rückversicherer verlangen häufig ergänzend Informations- oder Zustimmungsrechte (Claims-Cooperation- oder Claims-Control-Klauseln), um das mit der Bindungswirkung verbundene Kontrollrisiko zu begrenzen. Bei der Vertragsredaktion ist auf ein klares Zusammenspiel mit diesen Klauseln zu achten.