Klausel

Offset-/Set-off-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Offset-Klausel erlaubt es Zedent und Rückversicherer, gegenseitige Forderungen aus mehreren Verträgen gegeneinander zu verrechnen, statt jede Zahlung einzeln abzuwickeln.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Zedent und Rückversicherer stehen häufig in mehreren Vertragsbeziehungen gleichzeitig zueinander – als Zedent in einem Vertrag, als Rückversicherer im anderen, oder mit mehreren Verträgen unterschiedlicher Jahrgänge. Die Offset-Klausel erlaubt, fällige Prämien, Schadenzahlungen und Kommissionen aus diesen Beziehungen gegeneinander zu verrechnen und nur den Saldo zu überweisen.

Wirkung und Grenzen

Verrechnung reduziert administrativen Aufwand und das Abwicklungsrisiko kleinerer Zahlungsströme. Kritisch wird sie im Insolvenzfall: Viele Rechtsordnungen beschränken oder untersagen Verrechnung gegen eine insolvente Partei, um die Gläubigergleichbehandlung zu sichern – die Klausel kann dann mit zwingendem Insolvenzrecht kollidieren und teilweise unwirksam werden.

Verhandlung und Praxis

Verhandelt wird insbesondere, ob nur Forderungen aus demselben Vertrag oder auch aus verschiedenen Verträgen und Konzerngesellschaften verrechnet werden dürfen. Aufsichtsrechtliche Vorgaben zur Solvenzberichterstattung können die Verrechnung zusätzlich einschränken.