Klausel

Warranty of Retention

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Warranty of Retention garantiert, dass der Zedent den vereinbarten Selbstbehalt während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und ungeschmälert für eigene Rechnung trägt.

Art der Klausel
Garantie/Zusicherung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Die Kalkulation eines Exzedentenvertrags setzt voraus, dass der Zedent tatsächlich das vereinbarte Selbstbehaltsniveau selbst trägt und nicht durch weitere, dem Rückversicherer nicht offengelegte Rückversicherung effektiv reduziert. Die Warranty of Retention macht diese Voraussetzung zur zwingenden Vertragsgewähr (Warranty), nicht nur zu einer allgemeinen Erwartung.

Wirkung und Grenzen

Als Warranty im technischen Sinn führt eine Verletzung – im Unterschied zu einer blossen Bedingung – typischerweise zu einem automatischen oder zumindest deutlich strengeren Wegfall der Deckung, unabhängig davon, ob die Verletzung den Schaden mitverursacht hat. Rechtsordnungen behandeln die Rechtsfolgen von Warranties unterschiedlich streng; die genaue Klauselformulierung entscheidet, ob eine Heilung möglich ist.

Verhandlung und Praxis

Zedenten versuchen häufig, die strikte Warranty durch eine mildere Bedingung oder eine Bagatellklausel (geringe, unbeabsichtigte Abweichungen bleiben unschädlich) abzuschwächen. Rückversicherer bestehen bei hohen, konzentrierten Cat-XL-Schichten oft auf der strengen Fassung, da die Retention hier direkt die Risikoübernahme des Rückversicherers bestimmt.