Beschleunigte Wiederherstellung (Expediting Expenses)
Die Expediting-Expenses-Klausel deckt zusätzliche Kosten, die aufgewendet werden, um die Reparatur oder den Wiederaufbau beschädigten Eigentums zu beschleunigen und dadurch den Schaden aus Betriebsunterbrechung zu begrenzen.
- Art der Klausel
- Einschluss/Erweiterung
- Herkunft/Markt
- Internationales Programm
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Je länger die Reparatur oder der Wiederaufbau eines beschädigten Objekts dauert, desto grösser wird in der Regel der Betriebsunterbrechungsschaden. Die Klausel für beschleunigte Wiederherstellung schafft einen Anreiz und eine Kostendeckung dafür, die Instandsetzung zu beschleunigen, auch wenn dies selbst zusätzliche Kosten verursacht – etwa durch Eilfracht, Überstunden oder Wochenendarbeit.
Wirkung und Grenzen
Erstattet werden typischerweise Mehrkosten für Express- und Luftfrachtversand, Überstunden-, Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie vergleichbare Beschleunigungsmassnahmen im Zusammenhang mit der versicherten Reparatur oder Ersetzung. Die Erstattung ist meist auf jenen Betrag begrenzt, um den sich der Gesamtschaden – Sachschaden und Betriebsunterbrechung zusammen – durch die Beschleunigung tatsächlich verringert; reine Komfort- oder Beschleunigungskosten ohne nachweisbaren Nutzen für die Schadenminderung sind regelmässig nicht gedeckt. Manche Wordings sehen alternativ eine feste prozentuale Obergrenze der Mehrkosten vor, unabhängig vom Nachweis der Schadenminderung.
Verhandlung und Praxis
Bei Betrieben mit hohem Betriebsunterbrechungsrisiko lohnt sich eine klare vertragliche Regelung, ob die Erstattung an den Nachweis einer Schadenminderung gekoppelt ist oder pauschal erfolgt, da dies den administrativen Aufwand im Schadenfall erheblich beeinflusst. Die Klausel sollte mit der Betriebsunterbrechungsdeckung abgestimmt sein, damit Beschleunigungskosten und vermiedener Ertragsausfall nicht doppelt oder gar nicht berücksichtigt werden.