Sliding-Scale-/Gewinnbeteiligungsklausel
Die Sliding-Scale-Klausel koppelt die Zessionskommission des Zedenten an den tatsächlichen Schadenverlauf des proportionalen Vertrags: Je besser die Schadenquote, desto höher die Kommission.
- Art der Klausel
- Prämienregelung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Bei proportionalen Verträgen erhält der Zedent üblicherweise eine feste Kommission für Zeichnung und Verwaltung des zedierten Geschäfts. Die Sliding-Scale-Klausel ersetzt diesen festen Satz durch eine Skala, die die Kommission an die tatsächliche Schadenquote des Vertragsjahrs koppelt – bei guter Schadenerfahrung steigt die Kommission, bei schlechter sinkt sie innerhalb definierter Grenzen.
Wirkung und Grenzen
Die Klausel stärkt den Interessengleichlauf, da der Zedent unmittelbar am Erfolg der Zeichnung partizipiert. Nach oben und unten ist die Kommission meist durch eine Mindest- und eine Höchstgrenze begrenzt (Floor und Cap), damit weder der Zedent bei sehr guter Erfahrung übermässig profitiert noch bei sehr schlechter Erfahrung in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Verhandlung und Praxis
Zentrale Parameter sind die Bezugsschadenquote, die Steigung der Skala sowie Ober- und Untergrenze. Die Berechnung erfolgt meist retrospektiv über mehrere Abrechnungsperioden, sodass Nachträge und Reserveänderungen späterer Jahre berücksichtigt werden müssen.