Klausel

Indexklausel (Wertanpassung)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Indexklausel passt Versicherungssumme und Prämie automatisch an einen vereinbarten Index (z. B. Baukosten- oder Verbraucherpreisindex) an, damit der Versicherungsschutz mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt hält.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
DACH – gesetzlich
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Ohne regelmässige Anpassung verliert eine feste Versicherungssumme durch Inflation und steigende Wiederbeschaffungspreise über die Vertragslaufzeit an Deckungswert, was schleichend zu einer Unterversicherung führen kann. Die Indexklausel koppelt Versicherungssumme und Prämie automatisch an einen vereinbarten Preisindex, sodass sich beide Grössen jährlich im gleichen Verhältnis wie der Index verändern, ohne dass eine gesonderte Vertragsänderung notwendig wird.

Wirkung und Grenzen

Die Anpassung erfolgt meist zum Beginn jeder Versicherungsperiode auf Basis eines amtlich veröffentlichten Index, häufig eines Baukosten- oder Verbraucherpreisindex, je nach versicherter Objektart. Die Klausel ersetzt keine grundlegende Neubewertung des Objekts; bauliche Veränderungen oder Werterhöhungen ausserhalb der allgemeinen Preisentwicklung müssen weiterhin gesondert angezeigt werden, da der Index nur die allgemeine Teuerung, nicht individuelle Wertsteigerungen abbildet.

Verhandlung und Praxis

Versicherungsnehmer haben in der Regel ein Recht, einer Indexanpassung innerhalb einer bestimmten Frist zu widersprechen, wobei ein Widerspruch häufig zugleich die Anwendung der Proportionalregel bei Unterversicherung wieder auflebt. In der industriellen Sachversicherung wird die Indexklausel meist mit einer gleitenden Neuwertversicherung kombiniert, um sowohl die allgemeine Preisentwicklung als auch objektspezifische Werterhöhungen zu erfassen.