Stichtags- und Deklarationsklausel
Die Stichtags- und Deklarationsklausel passt die Versicherungssumme für wertmässig stark schwankende Warenvorräte anhand regelmässiger, meist monatlicher Meldungen des tatsächlichen Bestandswerts an, um Unter- oder Überversicherung zu vermeiden.
- Art der Klausel
- Obliegenheit/Bedingung
- Herkunft/Markt
- DACH – gesetzlich
- Begünstigt
- Neutral
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Marktübliche Wordings
- GDV SK 1705 Stichtagsversicherung für Vorräte
Zweck
Betriebe mit saisonal oder produktionsbedingt stark schwankenden Warenvorräten (Handelswaren, Rohstoffe, halbfertige und fertige Erzeugnisse) können den höchsten während der Vertragslaufzeit erwarteten Bestandswert kaum sinnvoll als fixe Versicherungssumme vereinbaren, ohne entweder in Spitzenzeiten unterversichert oder in ruhigen Zeiten überprämiert zu sein. Die Stichtags- und Deklarationsklausel löst dies, indem eine Höchstsumme als Obergrenze vereinbart und der tatsächliche Wert zu bestimmten Stichtagen, üblicherweise monatlich, dem Versicherer gemeldet wird.
Wirkung und Grenzen
Für die Prämienvorauszahlung wird meist die Hälfte der Höchstsumme herangezogen; am Ende der Versicherungsperiode wird aus den gemeldeten Stichtagswerten die mittlere Versicherungssumme ermittelt und die Prämie abgerechnet. Bleibt eine Meldung aus, gilt nach Fristablauf die zuletzt gemeldete Stichtagssumme, im Fall der allerersten Meldung sogar nur die halbe Versicherungssumme – mit entsprechender Unterversicherungsgefahr. Übersteigt ein gemeldeter Stichtagswert die vereinbarte Höchstsumme, gilt dies als Antrag auf Erhöhung, den der Versicherungsnehmer innerhalb der Bindungsfrist widerrufen kann.
Verhandlung und Praxis
Die Wahl des Stichtags im Monat beeinflusst die Prämienhöhe massgeblich; ein Stichtag kurz vor der saisonalen Auffüllung des Lagers kann legal Beiträge sparen, sofern die Höchstsumme hoch genug für die Spitzenwerte bleibt. Die Klausel eignet sich in der Regel erst ab höheren Vorrats-Versicherungssummen, da der Verwaltungsaufwand für Versicherer und Versicherungsnehmer steigt. Ein Zusammenspiel mit der Summenausgleichsklausel ist möglich, wobei Stichtagspositionen davon meist ausgenommen sind.