Klausel

Change-in-Law-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Change-in-Law-Klausel regelt, wie sich Vertragsleistungen und Vertragsfortführung verändern, wenn nach Vertragsabschluss neue Gesetze oder Regulierungen das versicherte Risiko oder die Vertragsgrundlagen wesentlich verändern.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Rückversicherungsverträge kalkulieren Risiko und Prämie auf Basis der zum Abschluss geltenden Rechtslage. Ändert sich diese wesentlich – etwa durch neue Haftungstatbestände, geänderte Deckungspflichten oder aufsichtsrechtliche Eingriffe –, kann die ursprüngliche Kalkulation nicht mehr zutreffen. Die Change-in-Law-Klausel schafft einen Mechanismus, um mit solchen nachträglichen Rechtsänderungen umzugehen.

Wirkung und Grenzen

Je nach Fassung führt eine erhebliche Rechtsänderung zu einer Neuverhandlungspflicht, einem Sonderkündigungsrecht oder einer automatischen Anpassung von Prämie und Bedingungen. Die Klausel greift nur bei Änderungen, die das versicherte Risiko oder die vertraglichen Grundlagen wesentlich berühren – nicht bei jeder geringfügigen regulatorischen Anpassung.

Verhandlung und Praxis

Wichtig ist die Definition der Erheblichkeitsschwelle sowie die Frage, ob die Klausel rückwirkend auf bereits eingetretene, aber noch nicht abgewickelte Schäden angewendet wird. In Sparten mit hoher regulatorischer Dynamik (Umwelt, Cyber, Finanzmarktregulierung) hat die Klausel besondere praktische Relevanz.