Klausel

Haftzeit (Indemnity Period)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Haftzeit-Klausel (Indemnity Period) definiert den maximalen Zeitraum, für den eine Betriebsunterbrechungsversicherung den Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden ersetzt.

Art der Klausel
Definition
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Zweck

Die Haftzeit (englisch Indemnity Period, auch Maximum Indemnity Period, MIP) begrenzt zeitlich, wie lange der Versicherer den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten nach einem versicherten Sachschaden ersetzt. Sie beginnt mit dem Schadenereignis (nicht erst mit Betriebsstillstand) und endet, sobald die Ergebnisse des Betriebs nicht mehr durch den Schaden beeinflusst sind – spätestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Höchstdauer. Die Klausel macht damit das versicherte Risiko zeitlich kalkulierbar und begrenzt die Deckung von reinen Marktanteilsverlusten nach Wiederaufnahme des Betriebs.

Wirkung und Grenzen

Die Länge der Haftzeit muss die realistische Wiederherstellungs- und Wiederanlaufdauer abdecken; bei Spezialmaschinen, langen Lieferfristen für Ersatzteile oder Grossanlagen sind 18 bis 36 Monate keine Seltenheit. Innerhalb der Haftzeit werden zwei Phasen unterschieden: die eigentliche Wiederherstellungsphase und eine mögliche Wiederanlaufphase, in der Umsatz und Ergebnis erst allmählich das Vorschadenniveau erreichen. Verlängerungsklauseln wie die “Extended Period of Indemnity” erweitern die Deckung gezielt über das Ende der reinen Wiederherstellung hinaus, sind aber von der Haftzeit selbst zu unterscheiden und meist gesondert zu vereinbaren.

Verhandlung und Praxis

Die Haftzeit ist ein zentraler Verhandlungspunkt bei der Programmgestaltung: Sie bestimmt nicht nur die Versicherungssumme (projizierter Betriebsgewinn über die Haftzeit), sondern auch die Prämie. Unterschätzte Haftzeiten führen im Schadenfall häufig zu Deckungslücken, wenn die tatsächliche Wiederherstellung länger dauert als ursprünglich kalkuliert – insbesondere bei globalen Lieferkettenabhängigkeiten und langen Bezugszeiten für Spezialkomponenten. Eine regelmässige Überprüfung anhand aktueller Wiederbeschaffungs- und Wiederaufbauzeiten ist daher Teil einer sachgerechten Programmpflege.