Klausel

Named-Windstorm-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Named-Windstorm-Klausel sieht für Schäden durch einen offiziell benannten tropischen Sturm oder Hurrikan einen eigenständigen, meist prozentualen Selbstbehalt vor, der höher liegt als der allgemeine Sachversicherungs-Selbstbehalt.

Art der Klausel
Ausschluss
Herkunft/Markt
US-Markt
Begünstigt
Versicherer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

In an Hurrikanen exponierten US-Bundesstaaten, insbesondere an der Golf- und Atlantikküste, verlangen Sachversicherer für Schäden durch einen von der nationalen Wetterbehörde offiziell benannten tropischen Sturm oder Hurrikan häufig einen eigenständigen, deutlich höheren Selbstbehalt als für sonstige Sachschäden. Die Named-Windstorm-Klausel definiert, wann ein Ereignis als «named storm» gilt (meist ab Ausgabe einer amtlichen Sturm- oder Hurrikanwarnung für die betroffene Region), und legt den davon abhängigen Selbstbehalt fest, üblicherweise als Prozentsatz der Versicherungssumme statt als Festbetrag.

Wirkung und Grenzen

Da der Selbstbehalt prozentual auf die Versicherungssumme des betroffenen Standorts berechnet wird, kann er bei hochwertigen Objekten schnell einen erheblichen Betrag erreichen, was insbesondere bei Konzernprogrammen mit mehreren gefährdeten Standorten zu einer beträchtlichen Selbstbehaltslast führen kann. Die genaue Definition des auslösenden Ereignisses und des Beginns beziehungsweise Endes der Sturmperiode variiert zwischen Versicherern und Bundesstaaten und ist teilweise durch lokale Aufsichtsvorschriften vorgegeben.

Verhandlung und Praxis

Bei der Programmgestaltung für US-Standorte in Küstenregionen sollten Versicherungsnehmer prüfen, ob eine Kappung des Selbstbehalts auf einen Höchstbetrag vereinbart werden kann und wie sich mehrere benannte Stürme innerhalb einer Periode auf die Selbstbehaltsberechnung auswirken.