Klausel

Überspannungs- und Sengschadenklausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Überspannungs- und Sengschadenklausel schliesst Schäden durch Blitzüberspannung oder Sengwirkung ohne eigentlichen Brand ausdrücklich in die Feuer- beziehungsweise Elektronikversicherung ein, da diese sonst nach dem engen Brandbegriff nicht versichert wären.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
Deutscher Markt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Marktübliche Wordings

  • GDV SK 3114 Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität
  • GDV SK 3111 Überspannungsschäden durch Blitz in landwirtschaftlichen Betrieben

Zweck

Die klassischen Feuerbedingungen (AFB) verstehen unter “Brand” ein sich selbständig ausbreitendes Feuer. Sengschäden – etwa durch eine glühende Zigarette oder Funkenflug – erfüllen diese Definition nicht und sind deshalb ohne besondere Vereinbarung deklaratorisch ausgeschlossen. Ebenso sind Schäden durch Überspannung, also die mittelbare Wirkung eines Blitzeinschlags auf elektrische Anlagen über das Leitungsnetz, vom engen Blitzschlagbegriff nicht erfasst. Die Klausel schliesst beide Lücken, indem sie Seng- und Überspannungsschäden ausdrücklich in den Versicherungsschutz einbezieht.

Wirkung und Grenzen

Nach SK 3114 sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an elektrischen Einrichtungen mitversichert, auch wenn kein unmittelbarer Blitzeinschlag in das Gebäude selbst vorliegt. SK 3111 erfasst eine engere Variante speziell für landwirtschaftliche Betriebe. Sengschäden sind meist nur als Folgeschaden eines versicherten Ereignisses (Blitz, Explosion, Brand) automatisch gedeckt; als eigenständige Schadenursache ohne vorangehendes Feuer müssen sie regelmässig gesondert eingeschlossen werden. In der Elektronikversicherung ist Überspannung dagegen meist von vornherein als eigene Gefahr Bestandteil des Grunddeckungsumfangs.

Verhandlung und Praxis

Bei Betrieben mit hohem Anteil sensibler Elektronik lohnt sich die Prüfung, ob eine eigenständige Elektronikversicherung mit weiterem Überspannungsschutz sinnvoller ist als der Zusatzeinschluss in der Feuerversicherung. Landwirtschaftliche Betriebe sollten gezielt auf SK 3111 achten, da Standardklauseln der Sachversicherung diese Risikolage oft nicht adressieren.