Original-Conditions-Klausel
Die Original-Conditions-Klausel verpflichtet den Rückversicherer, dieselben Bedingungen, Prämien und Deckungsumfänge wie in der zugrundeliegenden Originalpolice anzuwenden, sofern der Rückversicherungsvertrag nichts Abweichendes bestimmt.
- Art der Klausel
- Obliegenheit/Bedingung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Zweck
Insbesondere in der fakultativen und proportionalen Rückversicherung soll der Rückversicherer wirtschaftlich denselben Anteil des Risikos übernehmen wie der Zedent gezeichnet hat. Die Original-Conditions-Klausel («as original») stellt sicher, dass Deckungsumfang, Ausschlüsse und Bedingungen der Rückversicherung automatisch den Originalbedingungen folgen, ohne dass diese im Rückversicherungsvertrag jedes Mal einzeln wiederholt werden müssen.
Wirkung und Grenzen
Ändert der Zedent die Originalbedingungen während der Laufzeit, folgt die Rückversicherung dieser Änderung automatisch mit – ausser der Rückversicherungsvertrag schliesst bestimmte Deckungserweiterungen ausdrücklich aus. Die Klausel schafft damit Konsistenz zwischen Erst- und Rückversicherung, birgt aber das Risiko, dass der Rückversicherer Deckungserweiterungen «automatisch» übernimmt, die er einzeln nicht gezeichnet hätte.
Verhandlung und Praxis
Rückversicherer verhandeln häufig Ausnahmelisten (Ausschlüsse, die auch bei Originaldeckung nicht mitversichert sind) sowie Melde- oder Zustimmungspflichten für wesentliche Änderungen der Originalbedingungen. Die Klausel ist ein Grundpfeiler des Vertrauensprinzips in der fakultativen Rückversicherung.