Klausel

Original-Conditions-Klausel

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Original-Conditions-Klausel verpflichtet den Rückversicherer, dieselben Bedingungen, Prämien und Deckungsumfänge wie in der zugrundeliegenden Originalpolice anzuwenden, sofern der Rückversicherungsvertrag nichts Abweichendes bestimmt.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Rückversicherungsmarkt
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Insbesondere in der fakultativen und proportionalen Rückversicherung soll der Rückversicherer wirtschaftlich denselben Anteil des Risikos übernehmen wie der Zedent gezeichnet hat. Die Original-Conditions-Klausel («as original») stellt sicher, dass Deckungsumfang, Ausschlüsse und Bedingungen der Rückversicherung automatisch den Originalbedingungen folgen, ohne dass diese im Rückversicherungsvertrag jedes Mal einzeln wiederholt werden müssen.

Wirkung und Grenzen

Ändert der Zedent die Originalbedingungen während der Laufzeit, folgt die Rückversicherung dieser Änderung automatisch mit – ausser der Rückversicherungsvertrag schliesst bestimmte Deckungserweiterungen ausdrücklich aus. Die Klausel schafft damit Konsistenz zwischen Erst- und Rückversicherung, birgt aber das Risiko, dass der Rückversicherer Deckungserweiterungen «automatisch» übernimmt, die er einzeln nicht gezeichnet hätte.

Verhandlung und Praxis

Rückversicherer verhandeln häufig Ausnahmelisten (Ausschlüsse, die auch bei Originaldeckung nicht mitversichert sind) sowie Melde- oder Zustimmungspflichten für wesentliche Änderungen der Originalbedingungen. Die Klausel ist ein Grundpfeiler des Vertrauensprinzips in der fakultativen Rückversicherung.