Rabattschutzklausel
Die Rabattschutzklausel verhindert gegen Prämienzuschlag, dass ein belastender Schaden pro Kalenderjahr in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse führt.
- Art der Klausel
- Einschluss/Erweiterung
- Herkunft/Markt
- DACH – gesetzlich
- Begünstigt
- Versicherungsnehmer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Marktübliche Wordings
- Allianz Direct Sonderbedingung Rabattschutz KRB257 (Marktbeispiel)
Zweck
Im Schadenfreiheitsrabatt-System steigt der Versicherungsbeitrag nach einem verschuldeten Schaden über mehrere Jahre spürbar an, da die Einstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurückfällt. Die Rabattschutzklausel schützt den Versicherungsnehmer gegen einen Prämienzuschlag davor: Tritt innerhalb eines Kalenderjahres höchstens ein belastender Schaden ein, bleibt die bisherige Einstufung in der Kfz-Haftpflicht- und, sofern mitversichert, in der Vollkaskoversicherung erhalten.
Wirkung und Grenzen
Der Schutz gilt regelmässig nur für den ersten Schaden je Kalenderjahr und je Versicherungsart; bei einem zweiten oder weiteren Schaden im selben Jahr erfolgt die Rückstufung wie ohne Rabattschutz, wobei der geschützte Erstschaden bei der Berechnung unberücksichtigt bleibt. Der Schutz ist zudem an den bestehenden Vertrag gebunden: Beim Wechsel des Versicherers wird die geschützte Einstufung nicht übertragen, sodass der neue Versicherer so einstuft, als hätte es den Rabattschutz nie gegeben.
Verhandlung und Praxis
Da sich der Zuschlag je nach Anbieter erheblich unterscheidet und häufig erst ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse angeboten wird, lohnt sich vor Abschluss ein Vergleich, ob die Mehrprämie über die erwartete Vertragsdauer die vermiedene Rückstufung übersteigt. Für Vielfahrer mit hohem Fahrzeugwert und langer Bindung an denselben Versicherer ist der Rabattschutz tendenziell wirtschaftlicher als für Wechselwillige.