Zinsteilungsklausel
Die Zinsteilungsklausel regelt in der Schadenexzedenten-Rückversicherung, wie Verzugs- oder Prozesszinsen aus einem Schadenfall zwischen Erstversicherer und Rückversicherer aufgeteilt werden.
- Art der Klausel
- Schadenregelung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Neutral
- Verhandelbarkeit
- Marktstandard
Zweck
In der Haftpflichtversicherung kann ein Versicherungsnehmer bei verspäteter Schadenzahlung oder nach einem Rechtsstreit über die Einstandspflicht zusätzlich Verzugs- oder Prozesszinsen geltend machen. Die Zinsteilungsklausel legt fest, ob und in welchem Umfang diese Nebenforderung ebenfalls unter die Schadenexzedenten-Rückversicherung fällt.
Wirkung und Grenzen
Üblicherweise werden die Zinsen im Verhältnis der Priorität des Rückversicherers zum Excess-Schaden aufgeteilt – also proportional zu dem Anteil, den der Rückversicherer am Gesamtschaden über der vereinbarten Priorität trägt. Ohne eine solche Klausel bliebe unklar, ob Zinsforderungen vollständig beim Zedenten verbleiben oder anteilig auf den Rückversicherer übergehen. In einigen Märkten (z.B. Belgien, Griechenland) ist eine vergleichbare Klausel für Verzugszinsen aus Motorhaftpflichtschäden marktüblich.
Verhandlung und Praxis
Da Zinsforderungen bei langwierigen Haftpflichtprozessen erheblich anwachsen können, ist eine klare Zinsteilungsklausel für die Abrechnung zwischen Zedent und Rückversicherer von praktischer Bedeutung und sollte im Vertragswerk eindeutig formuliert sein.