Stability-/Index-Klausel
Die Stability-Klausel passt Priorität und Haftungslimit eines nicht-proportionalen Vertrags an einen vereinbarten Index an, um die reale Deckungswirkung über die Vertragslaufzeit hinweg gegen Inflation zu stabilisieren.
- Art der Klausel
- Prämienregelung
- Herkunft/Markt
- Rückversicherungsmarkt
- Begünstigt
- Versicherer
- Verhandelbarkeit
- Verhandelbar
Zweck
Bei mehrjährigen oder langlaufenden Exzedentenverträgen kann Inflation dazu führen, dass eine ursprünglich hoch angesetzte Priorität real erodiert und der Rückversicherer Schäden trägt, die eigentlich unterhalb der wirtschaftlich gemeinten Schwelle liegen. Die Stability- oder Index-Klausel koppelt Priorität und Höchsthaftung an einen Lohn- oder Preisindex und passt beide Werte zum Schadenzeitpunkt entsprechend an.
Wirkung und Grenzen
Solange die Indexänderung eine vereinbarte Bandbreite (Korridor) nicht überschreitet, bleibt der Vertrag unverändert; erst darüber hinaus wird angepasst – dies vermeidet ständige Neuberechnung bei kleinen Schwankungen. Die Klausel wirkt nur auf die im Vertrag genannten Beträge, nicht auf die Deckungsdauer oder den sachlichen Umfang.
Verhandlung und Praxis
Wahl des Index (allgemeiner Lohnindex, branchenspezifischer Baukostenindex etc.), Bezugszeitpunkt und Korridorbreite sind die zentralen Verhandlungspunkte. Bei Langschadensparten (Haftpflicht) ist die Klausel besonders relevant, da zwischen Schadeneintritt und Regulierung Jahre liegen können.