Klausel

Rettungs- und Bergungsklausel (Salvage)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Salvage-Klausel regelt Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer im Umgang mit beschädigtem, aber noch werthaltigem Eigentum nach einem Schaden, insbesondere hinsichtlich Bergung, Sicherung und Verwertung des Restwerts.

Art der Klausel
Obliegenheit/Bedingung
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Neutral
Verhandelbarkeit
Marktstandard

Zweck

Nach einem Sachschaden verbleibt häufig ein Teil des beschädigten Eigentums, der noch einen wirtschaftlichen Restwert (Salvage) besitzt, etwa Maschinenteile, Rohstoffe oder Warenbestände. Die Salvage-Klausel regelt, wem dieser Restwert zusteht, wer für dessen Sicherung, Bergung und Verwertung verantwortlich ist und wie er sich auf die Höhe der Entschädigung auswirkt. Sie dient damit sowohl der Schadenminderung als auch der Vermeidung einer Überkompensation des Versicherungsnehmers.

Wirkung und Grenzen

Der Versicherer hat regelmässig das Recht, aber nicht die Pflicht, den beschädigten Gegenstand zu übernehmen und selbst zu verwerten; macht er hiervon keinen Gebrauch, verbleibt das Eigentum beim Versicherungsnehmer, der sich jedoch den ermittelten Restwert auf die Entschädigung anrechnen lassen muss. Die Klausel legt zudem regelmässig fest, dass der Versicherungsnehmer angemessene und notwendige Bergungskosten trägt oder erstattet bekommt, um weiteren Schaden zu vermeiden oder den Restwert zu erhalten, sowie dass beide Parteien bei der Ermittlung des Restwerts (etwa durch Ausschreibung oder Gutachten) zusammenwirken.

Verhandlung und Praxis

Bei Waren- und Vorratsschäden ist die genaue Ausgestaltung der Bewertungsmethode für den Restwert praxisrelevant, da hiervon die Höhe der letztlich ausgezahlten Entschädigung massgeblich abhängt. Versicherungsnehmer sollten zudem klären, ob und in welchem Umfang eigene Bergungs- und Aufräumkosten separat, etwa im Rahmen einer Debris-Removal-Klausel, gedeckt sind, um Doppelregelungen oder Lücken zu vermeiden.