Klausel

Munich-Re-CAR/EAR-Klausel 013 (Offsite Storage)

Von Experten geprüft Aktualisiert: 2026-09-03 Fachlich geprüft: 2026-09-04 (Guido Hesse, Hesse Group Holding AG) Version 0.1.0

Die Munich-Re-Klausel 013 erweitert eine Bau- oder Montagepolice um Sachschäden an versicherten Gütern, die vorübergehend ausserhalb der Baustelle in einem benannten Zwischenlager gelagert werden, meist mit eigenem Sublimit.

Art der Klausel
Einschluss/Erweiterung
Herkunft/Markt
Internationales Programm
Begünstigt
Versicherungsnehmer
Verhandelbarkeit
Verhandelbar

Marktübliche Wordings

  • Munich Re CAR/EAR Endorsement 013 (Property in Off-Site Storage)

Zweck

Bau- und Montageprojekte lagern gelieferte Komponenten häufig nicht direkt am Standort zwischen, sondern in externen Lagerhallen oder Logistikzentren – etwa weil der Standort noch nicht bereit ist oder die Lieferung deutlich vor dem geplanten Einbautermin erfolgt. Die Grundpolice einer Bau- oder Montageversicherung ist üblicherweise räumlich auf die im Versicherungsschein benannte Baustelle beschränkt und deckt solche Zwischenlagerorte ohne Erweiterung nicht. Die Munich-Re-Klausel 013 schliesst diese Lücke, indem sie den Versicherungsschutz auf ausdrücklich benannte Lagerorte ausserhalb der Baustelle ausdehnt.

Wirkung und Grenzen

Die Erweiterung ist regelmässig auf einen eigenen, gegenüber der Hauptversicherungssumme niedrigeren Sublimit je Lagerort und in der Summe begrenzt und setzt voraus, dass der Lagerort im Vorfeld benannt und angemessen gesichert ist. Nicht gedeckt sind meist Schäden, die typische Lagerrisiken ausserhalb der eigentlichen Bau- oder Montagetätigkeit betreffen, etwa durch mangelhafte Verpackung, Schädlingsbefall oder allmähliche Wertminderung während längerer Lagerzeiten.

Verhandlung und Praxis

Bei Projekten mit vorgezogener Anlieferung kritischer Komponenten – etwa Transformatoren, Turbinen oder vorgefertigten Bauteilen – sollte die Klausel frühzeitig mit ausreichendem Sublimit und klar benannten, gesicherten Lagerorten vereinbart werden, um eine Deckungslücke zwischen Wareneingang und tatsächlichem Einbau zu vermeiden.